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Sonstige Beschäftigungen

Sie können diesen Aufenthaltstitel bekommen, wenn Sie in Deutschland eine besondere Beschäftigung ausüben, die nicht zu den klassischen Arbeitsarten gehört. Dazu gehören zum Beispiel ein Au-pair-Aufenthalt, eine Tätigkeit als Berufskraftfahrer oder spezielle Regelungen für bestimmte Länder oder Programme.

Benötigte Unterlagen

Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Beantragung

  • Code für biometrisches Lichtbild
  • Aktuelle Meldebescheinigung
  • Aktueller Nationalpass
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
  • Lebenslauf (nur bei Leitenden Angestellten, Führungskräften, Spezialisten, Berufskraftfahrern oder bei Beschäftigung in ausgewählten Berufen bei berufspraktischer Erfahrung)
  • Zusatzblatt B (nur bei Leitenden Angestellten, Führungskräften, Spezialisten und bei der Entsendung Beschäftigter von bestimmten Staaten - West-Balkan-Regelung)
  • Zusatzblatt C (Öffnet in einem neuen Tab) (nur bei Berufskraftfahrern)
  • Zusatzblatt D (Öffnet in einem neuen Tab) und Tarifvertrag (nur bei kurzzeitige kontingentierter Beschäftigung)
  • Au-pair Fragebogen für Gastfamilie (Öffnet in einem neuen Tab) (nur bei Au-pair) 
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (Öffnet in einem neuen Tab)
  • Arbeitszeugnisse (nur bei Beschäftigung in ausgewählten Berufen bei berufspraktischer Erfahrung)
  • ZAB-Bestätigung oder AHK-Zeugnis -Ausnahme IT-Berufe - (nur bei Beschäftigung in ausgewählten Berufen bei berufspraktischer Erfahrung)
  • Nachweis darüber, seit wann Hausangestellte im Haushalt beschäftigt sind und Nachweise über zu betreuende Kinder unter 16 Jahren oder pflegebedürftige Personen (nur bei Hausangestellten von Entsandten)
  • Mietvertrag

Bei Antragstellern, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, werden Nachweise über die Altersversorgung benötigt.


Wichtig: Sie müssen alle Unterlagen als PDF-Datei haben. Nur dann können Sie die Unterlagen digital mit dem Online-Antrag einreichen.

Bitte achten Sie beim Einscannen darauf: Unterlagen mit mehreren Seiten müssen in der richtigen Reihenfolge eingescannt werden. Das gilt zum Beispiel für einen Arbeitsvertrag.

Wenn Sie später noch Unterlagen nachreichen müssen, schicken Sie diese bitte ebenfalls per E-Mail an die zuständige Sachbearbeitung.


Verwaltungsgebühren

Diese Verwaltungsgebühren sind bei der Vorsprache zu zahlen

Leistung Verwaltungsgebühr
Erstmalige Erteilung eines Aufenthaltstitels 100,00 €
Verlängerung eines Aufenthaltstitels 93,00 €
Ausstellen einer Fiktionsbescheinigung 13,00 €

Ablauf nach Antragstellung

Das passiert nachdem Sie den Antrag gestellt haben

  1. Eingang Ihres Antrags
    Die Ausländerbehörde bekommt Ihren Antrag. Sie schickt die Unterlagen an die Bundesagentur für Arbeit. Die Bundesagentur prüft, ob sie zustimmt.

  2. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
    Die Bundesagentur für Arbeit entscheidet. Auch die Ausländerbehörde prüft Ihre Voraussetzungen. Wenn alles erfüllt ist und beide Behörden zugestimmt haben, können Sie den Aufenthaltstitel bekommen.

  3. Termin bei der Ausländerbehörde
    Sie bekommen einen Termin bei der Ausländerbehörde. Sie müssen keinen Termin selbst buchen. Sie bekommen eine Einladung per Brief/E-Mail oder werden von Ihrer zuständigen Sachbearbeitung angerufen.

  4. Abholen Ihres Aufenthaltstitels
    Danach wird Ihr Aufenthaltstitel hergestellt. Das dauert etwa 5 Wochen. Danach bekommen Sie eine E-Mail mit einem Termin. An diesem Termin können Sie Ihren Aufenthaltstitel abholen.


Wie ist der Ablauf bei der nächsten Verlängerung meines Aufenthaltstitels?

Etwa 3 Monate bevor Ihr Aufenthaltstitel abläuft, bekommen Sie einen Brief von der Ausländerbehörde.
In dem Brief steht:

  • Sie sollen Ihren Aufenthaltstitel verlängern
  • welche Unterlagen Sie dafür brauchen 

Die Ausländerbehörde geht davon aus, dass Sie Ihren Aufenthaltstitel verlängern möchten.

Wenn Sie einen anderen Aufenthaltstitel möchten, müssen Sie sich auf der Internetseite der Ausländerbehörde informieren.

Dort steht, wer den Aufenthaltstitel bekommen kann und welche Unterlagen Sie brauchen.

Mein Aufenthaltstitel läuft ab bevor ich einen neuen Aufenthaltstitel bekomme. Was bekomme ich für die Übergangszeit?

Wenn Ihr Aufenthaltstitel abläuft, bevor Sie einen neuen bekommen, brauchen Sie eine Fiktionsbescheinigung.


Wenn die Ausländerbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Standort Biedenkopf, für Sie zuständig ist, müssen Sie 3 Tage vor dem Ablauf Ihres Aufenthaltstitels persönlich zur Ausländerbehörde gehen. Dafür benötigen Sie keinen Termin.

Wenn der Standort Marburg des Landkreises Marburg-Biedenkopf für Sie zuständig ist, können Sie am Freitag vor dem Ablauf Ihres Aufenthaltstitels zur Sprechstunde gehen. Auch dafür benötigen Sie keinen Termin. Dort können Sie eine Fiktionsbescheinigung bekommen.

Wichtig: Gemeint ist der Standort Marburg des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Es ist nicht die Ausländerbehörde der Stadt Marburg.

Die Fiktionsbescheinigung zeigt: Sie dürfen bis zur Entscheidung in Deutschland bleiben.
Sie müssen die Fiktionsbescheinigung immer zusammen mit Ihrem alten Dokument dabei haben.

Nähere Informationen zur Fiktionsbescheinigung erhalten Sie hier.


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