Inhalt anspringen

Feststellungen nach § 34 Absatz 1 und 3 des hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG)

Die bei der Kommunalwahl am 14. März 2021 in den Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf gewählte Abgeordnete über den Wahlvorschlag: 

Nr. 2 - BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN  

               Frau Dagmar Kemmerling, Weimar (Lahn), lfd. Nr. 209 

hat durch schriftliche Erklärung nach § 33 Absatz 1 Nr. 1 KWG mit Datum vom 19. März 2024 mit sofortiger Wirkung auf ihr Abgeordnetenmandat verzichtet. Gemäß § 34 Abs. 3 KWG habe ich das Ausscheiden von Frau Kemmerling aus dem Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf festgestellt. Gleichzeitig habe ich festgestellt, dass gemäß § 34 Abs. 1 und 3 KWG als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN 

               Herr Felix Quast, Marburg, 15.010 Stimmen, lfd. Nr. 218 

in den Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf nachrückt. Bei der Feststellung des nachrückenden Kreistagsmitglieds blieb  

               Frau Helga Sitt, Kirchhain, 15.695 Stimmen, lfd. Nr. 225                                    

nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 KWG unberücksichtigt, da die Genannte mit Schreiben vom 18. April 2024 auf ihre Anwartschaft verzichtet hat. Ebenso blieb 

               Frau Carola Carius, Cölbe, 15.628 Stimmen, lfd. Nr. 223 

nach § 34 Abs. 2 Nr. 1 KWG unberücksichtigt, da die Genannte mit Schreiben vom 21. April 2024 auf ihre Anwartschaft verzichtet hat. Des Weiteren blieb 

               Frau Zeynep Stumpf, Kirchhain, 15.376 Stimmen, lfd. Nr. 219 

nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 KWG unberücksichtigt, da die Genannte am 23. April 2024 schriftlich den Verzicht auf ihre Anwartschaft erklärt hat und auch 

               Frau Efrosini Kaioglidou, Kirchhain, 15.375 Stimmen, lfd. Nr. 221 

blieb nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 KWG unberücksichtigt, da die Genannte am 19. April 2024 schriftlich den Verzicht auf ihre Anwartschaft erklärt hat. 

Nach § 34 Absatz 4 i.V.m. § 25 KWG kann jeder Wahlberechtigte des Landkreises Marburg-Biedenkopf binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen vom Tage dieser Bekanntmachung ab gegen diese Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.  

Der Einspruch ist beim Kreiswahlleiter in 35043 Marburg, Im Lichtenholz 60 (Kreisverwaltung), schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.  

Marburg, 25. April 2024

Der Kreiswahlleiter
für die Wahl des Kreistags
im Landkreis Marburg-Biedenkopf
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg 

gez. Ley
Kreiswahlleiter

Zur PDF-Version

Vielen Dank fürs Teilen

Erläuterungen und Hinweise