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Feststellungen gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG)

02.10.2019

Die bei der Kommunalwahl am 06. März 2016 in den Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf gewählte Abgeordnete über den Wahlvorschlag:

Nr. 1  – Christlich Demokratische Union Deutschlands,

lfd. Nr. 121, Frau Natascha Langer, Wetter (Hessen), hat mit Schreiben vom 23. August 2019 mit Wirkung zum 01.09.2019 auf ihr Abgeordnetenmandat verzichtet.

Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/Bewerberin des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach. 

Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in den Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf nachrückt: 

Nr. 1  – Christlich Demokratische Union Deutschlands, 

lfd. Nr. 129, Herr Armin Reichel, Steffenberg, 22.938 Stimmen. 

Der bei der Kommunalwahl am 06. März 2016 in den Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf gewählte Abgeordnete über den Wahlvorschlag: 

Nr. 5  – Freie Demokratische Partei,

lfd. Nr. 503, Herr Helmut Freiherr Schenk zu Schweinsberg, Stadtallendorf, hat mit Schreiben vom 12. September 2019 mit Wirkung zum 30.09.2019 auf sein Abgeordnetenmandat verzichtet.

Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/Bewerberin des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach. 

Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in den Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf nachrückt: 

Nr. 5  – Freie Demokratische Partei, 

lfd. Nr. 512, Herr Winand Koch, Stadtallendorf, 6.699 Stimmen. 

Gegen diese Feststellungen kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. 

Der Einspruch ist beim Kreiswahlleiter in 35043 Marburg, Im Lichtenholz 60 (Kreisverwaltung), schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Marburg, 01. Oktober 2019

Der Kreiswahlleiter
für die Wahl des Kreistages
im Landkreis Marburg-Biedenkopf
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg

Burkard
Kreiswahlleiter

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