Inhalt anspringen

Teilregionalplan Energie Mittelhessen 2016 (TRPEM)

29.07.2019

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen ausschließlich bezogen auf die nach der 2. Offenlegung des Plans geänderten Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie (VRG WE) im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 11 Abs. 6 ROG i.V.m. § 6 Abs. 2 – 4 HLPG

Die Regionalversammlung Mittelhessen ist für die Planungsregion Mittelhessen, bestehend aus den Landkreisen Limburg-Weilburg, Lahn-Dill-Kreis, Gießen, Marburg-Biedenkopf und Vogelsbergkreis, Träger der Regionalplanung. Sie hat den Teilregionalplan Energie Mittelhessen (TRPEM) am 9. November 2016 beschlossen. Die Hessische Landesregierung hat den TRPEM am 21. August 2017 genehmigt, mit einer Bedingung, der die Regionalversammlung Mittelhessen am 8. November 2017 beigetreten ist. Am 18. Dezember 2017 wurde der TRPEM im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 51 bekannt gemacht.
Im Nachgang der zweiten Offenlegung des TRPEM waren in Bezug auf fünf Vorranggebietezur Nutzung der Windenergie (VRG WE) Änderungen an der Gebietskulisse vorgenommen worden, die Bestandteil des geltenden TRPEM wurden. Eine erneute Offenlegung war in Bezug auf diese Änderungen nicht durchgeführt worden. Aus Gründen der Rechtsklarheit erachtet es die Regionalversammlung Mittelhessen für sinnvoll, eine Offenlegung in Bezug auf diese Änderungen nachzuholen. Am 24. Juni 2019 hat die Regionalversammlung Mittelhessen deshalb beschlossen, bezüglich des TRPEM ein ergänzendes Verfahren einzuleiten (§ 11 Abs. 6 ROG). Im Rahmen dieses Verfahrens wird eine erneute Beteiligung ausschließlich bezogen auf die nach der zweiten Offenlegung des Plans geänderten fünf VRG WE durchgeführt (§ 9 Abs. 3 ROG).

Bestandteil der erneuten Offenlegung sind die folgenden Unterlagen:

  • Zusammenfassende Erläuterung der nach der zweiten Offenlegung vorgenommenen Änderungen am TRPEM und seinen Bestandteilen (Dokument 1)
  • Geändertes Kapitel 2.2 des TRPEM (Plansätze und Begründung/Erläuterung)(Dokument 2)
  • Geänderte Kapitel 6.1, 7 und 8 des Umweltberichts (Dokument 3)
  • Geänderte Steckbriefe zu den nach der 2. Offenlegung verkleinerten VRG WE 2115 und 4102 (Dokument 4)
  • Geänderte Karten 11 und 14 des Umweltberichts zur Windenergienutzung (Dokumente 5a und 5b)
  • Plankarte mit Kennzeichnung der nach der zweiten Offenlegung vorgenommenen Änderungen (Dokument 6)
  • Plankarte in der geänderten Fassung (Dokument 7).

Die erneute Beteiligung findet im Zeitraum vom 12. August 2019 bis zum 12. September 2019 statt.
In dieser Zeit liegen die voranstehend genannten Unterlagen zur Einsichtnahme im Regierungspräsidium Gießen als Geschäftsstelle der Regionalversammlung Mittelhessen (Landgraf-Philipp-Platz 1 – 7, 35390 Gießen, Raum 1215, montags bis donnerstags in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 15:30 Uhr sowie freitags in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr) sowie in den Kreisverwaltungen der Landkreise Gießen (Gießen), Lahn-Dill-Kreis (Wetzlar), Limburg-Weilburg (Limburg), Marburg-Biedenkopf (Marburg), Vogelsbergkreis (Lauterbach) und Wetteraukreis (Friedberg) aus.

Bei der Kreisverwaltung Marburg-Biedenkopf liegen alle oben aufgeführten Dokumente zu den üblichen Servicezeiten Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr in Raum Nr. 231, 2. OG, zur Einsichtnahme aus.
Darüber hinaus werden die voranstehend genannten Unterlagen im Zeitraum vom 12. August 2019 bis zum 12. September 2019 auf der Internetseite des RP Gießen unter „Planung>Regionalplanung>Teilregionalplan Energie Mittelhessen>Ergänzendes Verfahren (2019)“ in elektronischer Form bereitgestellt (Link/Internetadresse: https://rp-giessen.hessen.de/planung/regionalplanung/teilregionalplan-energie-mittelhessen/erneute-beteiligung-2019)
In der Zeit vom 12. August 2019 bis zu zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung (d. h. bis zum 26. September 2019) besteht die Möglichkeit, schriftlich unter der oben genannten Adresse des Regierungspräsidiums Gießen als Geschäftsstelle der Regionalversammlung Mittelhessen oder in elektronischer Form per E-Mail an Regionalplanrpgi.hessende Stellungnahmen zum Planentwurf abzugeben. Dabei sollte das auf der o.g. Internetseite bereitgestellte Formblatt verwendet werden.

Diese erneute Beteiligung ist ausschließlich bezogen auf die nach der zweiten Offenlegung geänderten fünf Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie (VRG WE) (§ 9 Abs. 3 Satz 1 ROG). Das bedeutet, dass die Gelegenheit zur Stellungnahme nur in Bezug auf diese Änderungen gegeben ist. Die Möglichkeit zur Stellungnahme beschränkt sich damit auf die folgenden VRG WE:

  • VRG WE 2115, Siegbach, Dillenburg, Herborn, Mittenaar (Lahn-Dill-Kreis)
    (Verkleinerung um 113 ha in den Gemarkungen Eisemroth und Oberscheld,
    neuer Flächenumfang: 198 ha)
  • VRG WE 2221, Braunfels (Lahn-Dill-Kreis)
    (vollständige Streichung des Gebiets (Gemarkungen Philippstein und Altenkirchen), Flächenumfang: 16 ha)
  • VRG WE 4102, Allendorf (Lumda), Staufenberg, Ebsdorfergrund (Landkreis Gießen
    bzw. Landkreis Marburg-Biedenkopf)
    (Verkleinerung um 15 ha in der Gemarkung Allendorf a. d. Lumda, neuer Flächenumfang:
    313 ha)
  • VRG WE 4407, Hungen und Lich (Landkreis Gießen)
    (vollständige Streichung des Gebiets (Gemarkungen Bellersheim und Bettenhausen),
    Flächenumfang: 54 ha)
  • VRG WE 5122, Feldatal und Romrod (Vogelsbergkreis)
    (vollständige Streichung des Gebiets (Gemarkungen Groß-Felda, Kestrich, Windhausen
    und Ober-Breidenbach), Flächenumfang: 60 ha)

Die erneute Beteiligung wird zudem auf die von den voranstehenden Änderungen berührte Öffentlichkeit sowie auf die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen beschränkt (§ 9 Abs. 3 Satz 3 ROG). Zur von den Änderungen berührten Öffentlichkeit gehören insbesondere die Bürger der unmittelbar von Änderungen betroffenen Kommunen und der jeweils angrenzenden Kommunen (5 km-Radius um das betreffende VRG WE). Auch nicht Ortsansässige, deren geschützte Belange durch die Änderungen berührt sein können, dürfen sich beteiligen. Zu den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gehören neben den berührten Kreisverwaltungen insbesondere die vorgenannten unmittelbar und mittelbar betroffenen Kommunen sowie diejenigen Stellen, die in ihrem sachlichen und/oder räumlichen Zuständigkeitsbereich von der Verkleinerung bzw. Streichung von VRG WE berührt sind.
Es erfolgt keine Eingangsbestätigung auf schriftlich abgegebene Stellungnahmen. Per E-Mail abgegebene Stellungnahmen erhalten eine automatische Antwortmail. Die Abwägungsergebnisse zu den Stellungnahmen werden im Rahmen des sich anschließenden Erörterungsverfahrens der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Informationen zum Schutz personenbezogener Daten und deren Verarbeitung durch das Regierungspräsidium Gießen nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen unter dem Stichwort Datenschutz (https://rp-giessen.hessen.de/datenschutz-f%C3%BCrdas-regierungspr%C3%A4sidium-gie%C3%9Fen). Auf Wunsch werden diese Informationen in Papierform übersandt.

Marburg, den 23. Juli 2019

Kreisausschuss des Landkreises

gez.
Kirsten Fründt
Landrätin

Zur PDF-Version

Vielen Dank fürs Teilen

Erläuterungen und Hinweise