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Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Kreisseniorenrates

17.01.2019

Gemäß § 9 Abs. 1 der Wahlordnung zur Wahl des Kreisseniorenrates des Landkreises Marburg-Biedenkopf (WO), in der aktuell gültigen Fassung, fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 08. April 2019 stattfindende Wahl zum Kreisseniorenrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf auf.

Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge endet am

Freitag, dem 01. Februar 2019, um 15 Uhr.

Nach Möglichkeit sind die Wahlvorschläge so frühzeitig vor dem 01. Februar 2019 einzu­reichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch recht­zeitig behoben werden können. Wird ein Wahlvorschlag so spät eingereicht, dass eventuelle Mängel, die seine Gültigkeit berühren, wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht mehr beseitigt werden können, so geht dieses Risiko zu Lasten dessen, der den Wahl­vorschlag eingereicht hat.

Die Wahlvorschläge mit allen Anlagen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten schrift­lich beim Fachbereich Recht und Kommunalaufsicht im 2. Stock, Zimmer 226, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg, Tel.: 06421/405-1604 oder  06421/405­-1223 einzureichen. Eine Möglichkeit, Kopien, Faxe oder sonst elektronisch übermittelte Anlagen und Unterschriften zu akzeptieren, besteht im Wahlverfahren nicht, auch nicht, wenn in den Folgetagen das Original nachgereicht werden sollte. Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist eine Ausschlussfrist.

Zahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter
Die Mitglieder des Kreisseniorenrates werden für drei Jahre in allgemeiner, freier, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl durch eine vom Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführten Briefwahl in den einzelnen Wahlbezirken gewählt, wobei jede Kommune des Landkreises Marburg-Biedenkopf einen eigenen Wahlbezirk bildet (§ 1 Abs. 1 WO). 

Gem. § 1 Abs. 2 WO ergibt sich die Anzahl der Mitglieder des Kreisseniorenrates aus den einzelnen kreisangehörigen Kommunen aus dem folgenden Schlüssel:

bis 10.000 Einwohner/innen 1 Sitz
10.001- 20.000 Einwohner/innen 2 Sitze
20.001 - 50.000 Einwohner/innen 3 Sitze
ab 50.001 Einwohner/innen 4 Sitze

Dabei dürfen nur Stimmen für die Kandidaten aus der eigenen Kommune abgegeben wer­den

Für die einzelnen Städte und Gemeinden ergibt sich aus den Einwohnerzahlen des Statisti­schen Landesamtes somit die folgende Anzahl der zu wählenden Mitglieder des Kreisseniorenrates:

Ort Gesamtbevölkerung
Stand: 30.06.2018
Zahl der zu wählenden
Kreisseniorenratsmitglieder
Amöneburg 5.130 1
Angelburg/Hess. 3.572 1
Bad Endbach 7.964 1
Biedenkopf 13.627 2
Breidenbach 6.800 1
Cölbe 6.693 1
Dautphetal 11.492 2
Ebsdorfergrund 8.873 1
Fronhausen 4.114 1
Gladenbach 12.293 2
Kirchhain 16.296 2
Lahntal 7.009 1
Lohra 5.417 1
Münchhausen 3.293 1
Neustadt 9.367 1
Rauschenberg 4.400 1
Stadtallendorf 21.556 3
Steffenberg 4.006 1
Weimar 7.045 1
Wetter 8.735 1
Wohratal 2.204 1
Stadt Marburg 75.979 4
gesamt 245.865 31

Werden insgesamt keine Wahlvorschläge zur Wahl des Kreisseniorenrates eingereicht oder zugelassen, findet keine Wahl statt. Sollten in Wahlbezirken keine Wahlvorschläge einge­reicht oder zugelassen werden, wird die Wahl trotzdem durchgeführt und die Anzahl der zu verteilenden Sitze des Kreisseniorenrates um die Sitze der nicht teilnehmenden Wahlbezirke reduziert (§ 1 Abs. 3 WO).

Wahlvorschlagsrecht
Wahlvorschläge zur Wahl des Kreisseniorenrates können nur von natürlichen Personen ein­gereicht werden (§ 9 Abs. 2 WO). Jeder Wahlvorschlag enthält nur eine Bewerberin/einen Bewerber.

Wählbarkeit
Wählbar sind nach § 3 Abs. 1 WO alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Marburg-Biedenkopf, die das Kommunalwahlrecht besitzen, die am Wahltag das 63. Lebensjahr voll­endet haben und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz im Landkreis Marburg-

Biedenkopf gemeldet sind. Jede Person ist nur für die Stadt oder Gemein­de wählbar, in der er/sie seinen/ihren Hauptwohnsitz hat. 

Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Der Wahlvorschlag muss auf dem Formblatt „Wahlvorschlag“ eingereicht werden, das im Internet unter www.marburg-biedenkopf.de (► Soziales & Gesundheit ► Senioren ► Kreisseniorenrat) oder direkt bei der Geschäftsstelle des Kreisseniorenrates, Nebengebäude B, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg, Tel.: 06421/405-1280, kostenlos bezogen werden kann. 

Jeder Wahlvorschlag muss gem. § 9 Abs. 4 WO den Vor- und Zunamen, Anschrift und Geburtsdatum der Bewerberin/des Bewerbers aufführen. Er ist von der Bewerberin/dem Bewerber zu unterzeichnen. Mit dem Wahlvorschlag muss zudem die Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers eingereicht werden, dass sie/er bereit ist, bei einer evtl. Wahl das Mandat eines Mitgliedes des Kreisseniorenrates zu übernehmen.

Die Wahlvorschläge müssen außerdem von mindestens 10 für die Wahl zugelassen Wahl­berechtigten aus der jeweiligen Kommune unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschrift). Neben der Unterschrift muss der Name, Vorname, die Anschrift und das Geburtsdatum der Unterstützer/Unterstützerinnen an­gegeben werden. Die Unterschriften müssen auf dem Formblatt „Unterstützungsunterschrift“ eingereicht werden, das im Internet unter www.marburg-biedenkopf.de (► Soziales & Gesundheit ► Senioren ► Kreisseniorenrat) oder direkt bei der Geschäftsstelle des Kreisseniorenrates, Nebengebäude B, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg, Tel.: 06421/405-1280, kostenlos bezogen werden kann. Auf diesem Formblatt muss außerdem die Wahlberechtigung der Unterstützerin/des Unterstützers zur Wahl des Kreisseniorenrates von dem zuständigen Magistrat/Gemeindevorstand bestätigt werden. Sie müssen mit den Wahlvorschlägen eingereicht werden. 

Zulassung der Wahlvorschläge
Der Wahlausschuss für die Wahl des Kreisseniorenrates beschließt am Freitag, 08. Februar 2019 in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge. Ein Wahlvorschlag ist vom Wahlausschuss gem. § 11 Abs. 2 S. 1 WO zurückzuweisen, wenn er verspätet eingereicht ist oder den Anforderungen nicht entspricht, die durch die WO aufgestellt worden sind.

Nach der Zulassung können Wahlvorschläge nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden (§ 11 Abs. 2 S. 2 WO). Die zugelassenen Wahlvorschläge werden spätestens am 48. Tag vor Wahl (19. Februar 2019) öffentlich bekannt gemacht.

Marburg, 14.01.2019

Der besondere
stellvertretende Wahlleiter
für die Wahl des Kreisseniorenrates
des Landkreises Marburg-Biedenkopf
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg 

Burkard

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