Beschreibung
Beschreibung
Sie möchten als Tagesmutter oder Tagesvater (Tagespflegeperson) tätig werden? Zur Kindertagespflege benötigen Sie eine Erlaubnis, wenn alle der folgenden Kriterien zutreffen:
Sie betreuen Kinder
- außerhalb der elterlichen Wohnung,
- während eines Teils des Tages,
- mehr als 15 Stunden wöchentlich,
- gegen Entgelt und
- länger als 3 Monate.
In Kindertagespflege werden hauptsächlich Kinder unter 3 Jahren betreut, möglich ist auch die (ergänzende) Betreuung in Kindertagespflege von Kindern im Kindergarten- oder Schulalter.
Die Kindertagespflege ist zumeist ein Angebot der öffentlichen Jugendhilfe. Das bedeutet, dass das Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt für die Betreuung der Kinder in Kindertagespflege und für die Tagesmütter und Tagesväter zuständig ist.
Details
Dokumente
Im Beratungsgespräch bei Ihrem Jugendamt erfahren Sie, welche Unterlagen Sie konkret benötigen, um den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege zu stellen und als Tagesmutter oder Tagesvater tätig werden zu können. Dazu zählen beispielsweise ein polizeiliches Führungszeugnis oder der Nachweis für die Teilnahme an einem Kurs “Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern“.
Gebühren
Für den Antrag und die Bearbeitung fallen keine Kosten oder Gebühren an. Das polizeiliche Führungszeugnis ist gebührenpflichtig.
Rechtsgrundlage
Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), unter anderem:
- § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (SGB VIII) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 43 Erlaubnis zur Kindertagespflege (SGB VIII) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 72a Tätigkeitsauschluss (SGB VIII) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 87a Örtliche Zuständigkeit (SGB VIII) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 29 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 20 Infektionsschutzgesetz (IFSG) (Öffnet in einem neuen Tab)
Bemerkung
Als Tagesmutter oder Tagesvater schließen Sie in der Regel mit den Eltern einen Betreuungsvertrag, aus dem sich beispielsweise der zeitliche Umfang der Betreuung ergibt.
Informationen zur Kindertagespflege in Hessen bietet das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (Öffnet in einem neuen Tab).
Das Hessische Kindertagespflegebüro (HKTB) (Öffnet in einem neuen Tab) in Maintal, eine vom Land geförderte, hessenweit tätige Servicestelle für Kindertagespflege, hält ebenfalls eine Vielzahl von Informationen bereit.