Beschreibung
Beschreibung
Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Dies ist die Aufgabe der Landkreise und Kreisfreien Städte in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen. Sie erfassen die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, werten diese Informationen aus, treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen. Sie bieten kostenlose Beratung und Impfungen an und führen Schulungen durch.
Details
Rechtsgrundlage
Kontakt
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Fachdienst Infektionsschutz und Hygieneüberwachung | 06421 40540 | infektionsschutzmarburg-biedenkopfde |
Links und Downloads
Meldebögen gem. Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Infektionsschutz: Meldepflichtige Erkrankungen gemäß §§ 6, 8 und 9 IfSGPDF-Datei161,22 kB
- Infektionsschutz: Labormeldung – Nachweise von Krankheitserregern gemäß §§ 7, 8 und 9 IfSGPDF-Datei3,93 MB
- Infektionsschutz: Meldepflichtige Erkrankungen gemäß § 34 IfSG (Gemeinschaftseinrichtungen)PDF-Datei307,46 kB