Beschreibung
Beschreibung
Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. Zudem muss die Tätigkeit medizinische Fachkenntnisse erfordern und darf keine gesundheitlichen Schäden verursachen können.
Wenn Sie als Heilpraktikerin/Heilpraktiker zur Ausübung der Heilkunde tätig werden wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
DATENSCHUTZ:
Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13 und Art. 14 der EU-Datenschutz- Grundverordnung (EU-DSGVO): Die Daten werden erhoben und gespeichert, um eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach § 1 HeilprG zu erteilen. Die Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO erhoben und gespeichert.
Details
Dokumente
- Lebenslauf
- Geburtsurkunde oder ein Geburtsschein, bei Namensänderung eine entsprechende Urkunde
- Amtliches Führungszeugnis (Belegart N), das nicht älter als drei Monate sein darf
- Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren anhängig ist
- Ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als drei Monate sein darf, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die antragstellende Person in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes ungeeignet ist
- Nachweis über einen erfolgreichen Hauptschulabschluss oder einen anderen gleich- oder höherwertigen Schulabschluss
Wird eine Heilpraktikererlaubnis beantragt, die sich auf die Ausübung der Physiotherapie, Logopädie oder Psychotherapie beschränkt, ist zusätzlich vorzulegen:
- Nachweis über den erfolgreichen Abschluss als Physiotherapeut*in
bzw. bei Erteilung der Erlaubnis nach Aktenlage (nur Psychotherapie):
- Nachweis über den erfolgreichen Diplom- oder Masterabschluss im Studiengang Psychologie und ein Nachweis, dass das Fach „Klinische Psychologie“ Gegenstand dieser Prüfung war
Hinweis:
Alle Dokumente und Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen. Wir können Ihren Antrag nur bearbeiten, wenn die Unterlagen vollständig sind.
Gebühren
Für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis wird nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration derzeit eine Gebühr in Höhe von 250 € fällig.
Darüber hinaus entstehen folgende Kosten:
- für die Teilnahme an der schriftlichen Überprüfung = 240 €
- für die Teilnahme an der mündlich-praktischen Überprüfung = 164 €
- für die Erstattung der Auslagen der Beisitzer = nach Aufwand
Für die Erteilung einer, auf ein Tätigkeitsgebiet beschränkte Heilpraktikererlaubnis können je nach Qualifikation der antragstellenden Person eine oder mehrere Teile der Überprüfung entfallen.
Bei der Rücknahme eines Antrags oder der Verschiebung eines Überprüfungstermins entstehen Kosten nach der Verwaltungskostenordnung für den Bereich des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration.
Rechtsgrundlage
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Gesundheitsamt.
Kontakt
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Fachbereich Gesundheitsamt | 06421 40540 | gesundheitsamtmarburg-biedenkopfde |