Beschreibung
Beschreibung
Bioabfälle sind überlassungspflichtige Abfälle, die getrennt zu erfassen sind und über die Biotonne einer Verwertung zugeführt werden.
Soweit eine zulässige Eigenkompostierung stattfindet, kann die zuständige Gemeinde / Stadt bzw. der Abfallzweckverband je nach Satzung eine Befreiung von der Nutzung der Biotonne aussprechen.
Bioabfälle sind zum Beispiel Gemüse- und Obstreste, Balkon- und Topfpflanzen, Kaffeefilter und Teebeutel, Speisereste, altes Brot, Eierschalen, Fallobst, Laub, Rasenschnitt, kleiner Heckenschnitt.
Hinweis: Das gehört nicht in die Biotonne:
- Asche
- Biologisch abbaubare Kunststoffe
- Holzkohle
- Katzenstreu (Granulat)
- Kehricht
- Plastikbeutel
- Staubsaugerbeutel mit Inhalt
- Steine
- Tierkot
- Windeln
- Zigarettenkippen
In einigen Landkreisen werden zusätzlich Grünabfallsammelstellen für Ast- und Baumschnitt angeboten. Siehe auch: Abfall – Gartenabfälle entsorgen
Details
Gebühren
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.
Kontakt
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Abfallwirtschaft Lahn-Fulda (ALF) | 0800 2531000 | infoa-lfde |