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Elternbeitrag Kindertagesstätte – Beitragsübernahme

Im Rahmen des § 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) besteht die Möglichkeit der Bezuschussung oder Übernahme von Elternbeiträgen zur Kindertagesstätte durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe.

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