Mit der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1008 im Amtsblattes der EU wurde der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 geändert. Damit wurde nun der Landkreis Marburg–Biedenkopf und weitere Gebiete Hessens in den Anhang aufgenommen, deren Status als „seuchenfrei“ in Bezug auf Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit damit anerkannt wurde.
Aktuelles / Weiterführende Links
- Blauzungenkrankheit: Zwei Landkreise betroffen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Broschüre: Jetzt gegen die Blauzungenkrankheit impfen! (Öffnet in einem neuen Tab)
- Niederlande: Ausbruch Blauzungenkrankheit
- Informationen des BMEL zur Blauzungenkrankheit
- Informationen zur Blauzungenkrankheit (Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Zur aktuellen Durchführungsverordnung (DVO) (Öffnet in einem neuen Tab)