- Schriftlicher formloser Antrag auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung
- Beschreibung des Vorhabens (inkl. Begründung für den geplanten Eingriff)
- Übersichtskarte 1:25.000 (z.B. Auszug aus topographischer Karte) mit Eintragung des Bauvorhabens
- Abzeichnung der Flurkarte mit Eintragung des Bauvorhabens
- Bauzeichnung (Grundriss inklusive aller geplanten Gebäude, Nebenanlagen, Zufahrten, Ver- und Entsorgungsanlagen sowie Baustelleneinrichtungen, Ansichten, ggf. Schnitte, Maße, Material etc.) und wenn möglich Fotos der betroffenen Flächen
- Kostenaufstellung für die geplante Baumaßnahme
- Eingriffs- und Ausgleichsplanung gemäß Kompensationsverordnung des Landes Hessen aus dem Jahr 2005 (insbesondere vorhandener Baum- und Strauchbestand, sonstige Vegetation sowie bereits vorhandene bauliche Anlagen wie z. B. Aufbauten, Asphaltflächen)
- Bilanzierung gemäß Kompensationsverordnung des Landes Hessen aus dem Jahr 2005
- Gegebenenfalls Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
- Gegebenenfalls Landschaftsbildbewertung (richtet sich nach Art und Umfang des Eingriffs)
Wir empfehlen, Maßnahmen im unbeplanten Außenbereich im Vorfeld mit den Sachbearbeitern/-innen der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.
Falls artenschutzrechtliche Belange tangiert werden, ist eine zusätzliche artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung/Befreiung mit den entsprechenden Unterlagen zu beantragen