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Informationen zur Naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung

Für einen Antrag auf „Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung“ sind folgende Unterlagen in vierfacher Ausfertigung bei uns vorzulegen:

  • Schriftlicher formloser Antrag auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung
  • Beschreibung des Vorhabens (inkl. Begründung für den geplanten Eingriff)
  • Übersichtskarte 1:25.000 (z.B. Auszug aus topographischer Karte) mit Eintragung des Bauvorhabens
  • Abzeichnung der Flurkarte mit Eintragung des Bauvorhabens
  • Bauzeichnung (Grundriss inklusive aller geplanten Gebäude, Nebenanlagen, Zufahrten, Ver- und Entsorgungsanlagen sowie Baustelleneinrichtungen, Ansichten, ggf. Schnitte, Maße, Material etc.) und wenn möglich Fotos der betroffenen Flächen
  • Kostenaufstellung für die geplante Baumaßnahme
  • Eingriffs- und Ausgleichsplanung gemäß Kompensationsverordnung des Landes Hessen aus dem Jahr 2005 (insbesondere vorhandener Baum- und Strauchbestand, sonstige Vegetation sowie bereits vorhandene bauliche Anlagen wie z. B. Aufbauten, Asphaltflächen)
  • Bilanzierung gemäß Kompensationsverordnung des Landes Hessen aus dem Jahr 2005
  • Gegebenenfalls Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
  • Gegebenenfalls Landschaftsbildbewertung (richtet sich nach Art und Umfang des Eingriffs)


Wir empfehlen, Maßnahmen im unbeplanten Außenbereich im Vorfeld mit den Sachbearbeitern/-innen der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.

Falls artenschutzrechtliche Belange tangiert werden, ist eine zusätzliche artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung/Befreiung mit den entsprechenden Unterlagen zu beantragen

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