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Träger öffentlicher Belange

Abgabe von Stellungnahmen zu Einzelverfahren nach dem Baugesetzbuch, wie z. B. bauliche Anlagen im Außenbereich (landwirtschaftliche Wirtschafts- und Wohngebäude, Schutzhütten etc.), Lagerplätzen, Sport- und Spielplätzen etc.
Ein Schwerpunkt ist hierbei die Privilegierung land- und forstwirtschaftlicher Bauvorhaben im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 201 Baugesetzbuch.
Außerdem werden agrarfachliche Stellungnahmen zu flächenbeanspruchende Planungen im Landkreis abgegeben, dazu gehören:

  • Raumordnungsverfahren
  • Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren (z. B. Straßen, Wasserwirtschaft, Energieversorgung, Bergrecht, etc.),
  • Bauleitplanungen (Flächennutzungs- und Bebauungspläne)
  • Natur-, Wasser-, Bodenschutz
  • Hessisches Waldgesetz (Waldrodungen / Waldneuanlagen)

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