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Tierhaltung

Verschiedene Gesetze und Verordnungen, insbesondere die TierschutzNutztierhaltungsVO, regelt die Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere.

Dem Wohlbefinden der Tiere kommt dabei besondere Bedeutung zu, Neu- und Umbauten können mit Mittel aus dem Agrarinvestitionsförderungsprogamm des Landes Hessen gefördert werden.

Auch der Einsatz der Futtermittel in der Tierhaltung unterliegt einem besonderen Kontrollsystem. Im Futtermittelgesetz werden dabei Qualitätsstandards festgesetzt sowie Art und Umfang der Überwachung geregelt. Zuständig hierfür ist das RP Gießen (Öffnet in einem neuen Tab).

Ein Beispiel einer artgerechten Tierhaltung ist die Mutterkuhhaltung. Dabei handelt es sich um eine extensive Nutzung des Grünlandes, überwiegend durch Beweidung. Im Landkreis haben wir ca. 300 Mutterkuhhalter mit rund 2.500 Tieren. Ein wichtiges Element ist auch die Direktvermarktung des erzeugten Rindfleisches.

Anzeige von Tierhaltungen – Melde- und Kennzeichnungsvorschrift

Tierhaltungen unterliegen der Anzeigepflicht bei der Veterinärbehörde. Zusätzlich ist die Tierhaltung bei dem HVL - Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V., An der Hessenhalle 1, 36304 Alsfeld, Tel.: 06631/78450, Fax: 06631/78478, E-Mail: KontaktHVL-Alsfeldde

und bei der Hessischen Tierseuchenkasse, Mainzer Str. 17, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611/940830, Fax: 0611/9408333, E-Mail: zentralehessischetierseuchenkassede, Internet: www.hessischetierseuchenkasse.de (Öffnet in einem neuen Tab) zu melden.

Zu den Kennzeichnungsvorschriften bei den einzelnen Tierarten wird auf die Seite des HVL unter www.hvl-alsfeld.de verwiesen.

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