Für welche Einsatzarten kann ich einen Dolmetschenden beauftragen?
Dolmetschende können für folgende Einsatzarten beauftragt werden:
- persönliche Dolmetsch-Einsätze (z.B. Arzt-/Kliniktermine, Behördengänge, Elterngespräche)
- Telefon-Dolmetschen
- Video-Dolmetschen
Hinweis: schriftliche Übersetzungen übernimmt der Dolmetscherservice nicht
Die Dolmetschenden von DolMa sind Laien-Dolmetschende.Sie absolvieren eine Kurz-Schulung und werden dabei auf mündliches Dolmetschen vorbereitet. Aus diesem Grund vermittelt DolMa keine schriftliche Übersetzungen von Urkunden und anderen offiziellen Dokumenten sowie persönliche Dolmetsch-Einsätze bei Behörden etc., bei denen vereidigte Dolmetschende notwendig sind.
Kosten
Wer übernimmt die Kosten für den Dolmetsch-Einsatz?
Generell gilt, dass die beauftragende Stelle verantwortlich für die Übernahme der Kosten ist. Die beauftragende Stelle ist also verpflichtet vor der Beauftragung die Kostenübernahme zu klären. Die Koordinierungsstelle von DolMa kann Ihnen diesbezüglich keine Auskunft geben.
Welche Kosten entstehen bei einem DolMa-Einsatz?
Die Rechnungen für einen DolMa-Einsatz beinhalten zwei Kostenpunkte:
- das Dolmetsch-Honorar
- die Fahrtkostenpauschale
Dolmetsch-Honorar: Für die erste Stunde des DolMa-Einsatzes werden pauschal 30 € abgerechnet. Danach werden pro angebrochenen 20 Minuten weitere 10 € berechnet.
Fahrtkostenpauschale:
- bis 15 km (einfache Strecke): 12 €
- 15 – 30 km (einfache Strecke): 18 €
- Über 30 km (einfache Strecke): 26 €
Die Koordinierungsstelle von DolMa ermittelt die Fahrtkosten basierend auf dem Anfahrtsweg der*des jeweiligen Dolmetschenden (kürzeste Strecke vom Wohnort zum Einsatzort).
Bei Telefon- oder Video-Dolmetsch-Einsätzen entfällt die Fahrtkostenpauschale.
Was passiert mit den Fahrtkosten bei zeitlich aufeinander folgenden Anschlussterminen?
Haben Sie mit einer*einem Dolmetschenden mehrere Termine (direkte Anschlusstermine) am selben Ort, die jeweils auf unterschiedlichen Rechnungsformularen bestätigt werden, so wird nur für den ersten Einsatz eine Fahrtkostenpauschale berechnet.
Entstehen Kosten, wenn mein*e Klient*in nicht zum vereinbarten Termin erscheint?
Sollte ein*e Klient*in nicht zum vereinbarten Termin erscheinen, so entstehen Kosten in Höhe der ersten Stunde des Dolmetsch-Honorars (30 €) sowie die Fahrtkostenpauschale. Der*die Dolmetschende wird sich hierfür ihre*seine Anwesenheit per Unterschrift / Stempel auf dem Rechnungsformular bestätigen lassen.
Entstehen bei der Stornierung eines Dolmetsch-Einsatzes Kosten?
Sagen Sie den Dolmetsch-Einsatz rechtzeitig ab (= mindestens 1 Stunde vor Einsatzbeginn im Rahmen unserer Sprechzeiten) entstehen keine Kosten für den Einsatz. Wird ein Dolmetsch-Einsatz nicht rechtzeitig abgesagt (= weniger als 1 Stunde vor Einsatzbeginn im Rahmen unserer Sprechzeiten), wird Ihnen die erste Stunde sowie bei persönlichen Einsätzen die Fahrtkostenpauschale in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie dabei auch unsere Sprechzeiten von 08:00 bis 12:00 Uhr von Montag bis Freitag.
Anfragen bei DolMa / Beauftragung von DolMa
Wer kann Laien-Dolmetschende bei DolMa beauftragen?
Alle Behörden, Kliniken, Vereine, Organisationen, Firmen, Schulen und sonstige Institutionen können Dolmetschende bei DolMa beauftragen. DolMa kann keine Aufträge von Privatpersonen vermitteln.
Wie kann ich Dolmetschende bei DolMa anfragen?
Die Anfrage einer*s Dolmetschenden können Sie über unser ausfüllbares AuftragsformularPDF-Datei221,68 kB vornehmen. Die Anfragen sollten so früh wie möglich, spätestens jedoch 2-3 Werktage vor dem Einsatzdatum gestellt werden.
Die Dolmetschenden sind selbständige Mitarbeitende bei DolMa, deshalb müssen die Termine immer erst mit den Dolmetschenden koordiniert und können niemals direkt bestätigt werden.
Bekomme ich generell eine Rückmeldung, dass meine Anfrage (nicht) erfolgreich war?
Sobald ein*e passende*r Dolmetschende*r für Ihre Anfrage gefunden wurde, werden sich die Mitarbeitenden der Koordinierungsstelle per E-Mail oder Telefon mit Ihnen in Verbindung setzen. Auch wenn kein*e Dolmetschende*r gefunden werden konnte, meldet sich die Koordinierungsstelle bei Ihnen.
Wie lange dauert es, bis ich eine Zusage/Absage für meine Anfrage für eine*n Dolmetschenden erhalte?
Dies kann nicht einheitlich beantwortet werden. Sobald Ihre Anfrage bei DolMa vorliegt, werden die Mitarbeitenden der Koordinierungsstelle mit der Suche einer*s passenden Dolmetschenden beginnen. Je nach Reaktionszeit der Dolmetschenden und wie viele Dolmetschende für Ihre Anfrage kontaktiert werden müssen, kann die Zeit für eine Zu- oder Absage variieren.
Kann ich eine*n beauftragte*n und bereits zugesagte*n Dolmetschende*n wieder stornieren?
Ein bereits bestätigter Dolmetsch-Einsatz kann wieder abgesagt werden. Setzten Sie sich dazu bitte rechtzeitig mit den Mitarbeitenden der Koordinierungsstelle per E-Mail in Verbindung.
Darf ich selbstständig mit einer*m Dolmetschenden Folgetermine vereinbaren?
Sie können mit der*m Dolmetschenden selbstständig Folgetermine vereinbaren. Hierbei ist es wichtig, dass Sie die Mitarbeitenden der Koordinierungsstelle über diesen Folgetermin (Ort, Zeit und Kostenübernahme) per E-Mail informieren.
Kann man bei DolMa ein Freiwilliges Soziales Jahr oder Praktikum als Dolmetscher*in machen?
Es ist bei unserem Dolmetscherservice leider nicht möglich.