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Tätigkeit mit Krankheitserregern

Wer als verantwortliche Person Krankheitserreger nach Deutschland einführen, aus Deutschland ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten will, benötigt laut § 44 Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine Erlaubnis. Hier finden Sie die notwendigen Informationen zu diesem Thema.

Letzte Änderung: 11.2.2025

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