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Gesundheitsberichterstattung

Gesundheitsberichterstattung als Basis für die Gesundheitsplanung.

Um Maßnahmen, welche die Gesundheit fördern und Krankheiten verhüten, wirksam planen und durchführen zu können, sieht das Hessische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD, § 13) die Erstellung von Gesundheitsberichten vor.

Damit ist eine zielgerichtete Bedarfsplanung nach Lebensphasen in den Kommunen möglich, an Hand derer die kommunalpolitischen Entscheidungsträger die notwendigen strategischen und strukturellen Rahmenbedingungen festlegen können.

Basis für eine solche Bedarfsplanung ist eine regelmäßige Gesundheitsberichterstattung im Sinne von „Daten für Taten“. Zu diesem Zweck werden vorhandene gesundheitsbezogenen Daten aufbereitet und ausgewertet. Darüber hinaus werden bereits laufende gesundheitsfördernde Maßnahmen auf ihre Wirkung hin, beurteilt. Die Ergebnisse fließen im Anschluss in die Gesundheitsplanung mit ein.

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