Aktuelle Regelungen zum Aufenthalt
Wie lange wird mir in Deutschland Schutz gewährt?
Sie können diesen Aufenthaltstitel bekommen, wenn Sie wegen des Krieges aus der Ukraine geflohen sind. Der Schutz in Deutschland wurde bis zum 04.03.2027 verlängert. Ihr Aufenthaltstitel bleibt automatisch gültig, auch wenn auf dem Dokument ein anderes Datum steht. Sie müssen nicht zur Ausländerbehörde gehen, um den Titel zu verlängern. Wenn Sie einen neuen Pass bekommen, wird nur die neue Passnummer eingetragen. Eine zusätzliche Bescheinigung brauchen Sie nicht.
Bundesgesetzblatt
Bekomme ich eine Bescheinigung von der Ausländerbehörde?
Nein, sie brauchen keine Bescheinigung von der Ausländerbehörde.
Die Öffentlichkeit wurde durch die Bekanntgabe des Bundesgesetzblattes über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis informiert.
Auch das Informationsschreiben der Ausländerbehörde ist keine Bescheinigung. Es soll Sie nur über die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels informieren.
Sollten Ämter, Arbeitgeber oder sonstige Personen, mit denen Sie in Berührung kommen, diese Bekanntgabe nicht mitbekommen haben, finden Sie über den Link den aktuellen Auszug aus dem Bundesgesetzblatt über die zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung.