Aktuelle Regelungen zum Aufenthalt
Wie lange wird mir in Deutschland Schutz gewährt?
Wie das Bundesministerium des Innern verordnet hat, wird die Schutz-Gewährung und somit auch die Befristung der Aufenthaltstitel von Kriegsflüchtlingen der Ukraine bis zum 04.03.2027 verlängert.
Ihren Aufenthaltstitel behalten Sie so wie er aktuell ist. Es ist egal, ob auf dem Aufenthaltstitel eine andere Gültigkeit steht, weil er durch die Verordnung verlängert wird.
Sie müssen also nicht bei der Ausländerbehörde vorbeikommen um Ihrem Aufenthaltstitel verlängern lassen.
Wenn Sie Ihren Nationalpass verlängert haben, wird die neue Passnummer nur auf dem grünen Zusatzblatt hinterlegt, was Sie zusätzlich zum Aufenthaltstitel bekommen haben. Kommen Sie dafür gerne ohne Termin bei der Ausländerbehörde vorbei. Nur wegen einem neuen Pass wird kein neuer Aufenthaltstitel ausgestellt.
Bundesgesetzblatt
Bekomme ich eine Bescheinigung von der Ausländerbehörde?
Nein, sie brauchen keine Bescheinigung von der Ausländerbehörde.
Die Öffentlichkeit wurde durch die Bekanntgabe des Bundesgesetzblattes über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis informiert.
Auch das Informations-Schreiben der Ausländerbehörde ist keine Bescheinigung. Es soll Sie nur über die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels informieren.
Sollten Ämter, Arbeitgeber oder sonstigen Personen mit denen Sie in Berührung kommen diese Bekanntgabe nicht mitbekommen haben, finden Sie über den Link den aktuellen Auszug aus dem Bundesgesetzblattes über die zweiten Verordnung
zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung.