Definition
Was genau ist eine Einbürgerung?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine ausländische Person die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
In dem Moment, in dem die ausländische Person die deutsche Staatsangehörigkeit statt Ihrer eigentlichen Staatsangehörigkeit annimmt oder die deutschen Staatsangehörigkeit annimmt und (falls erlaubt) Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behält, gilt die Person als eingebürgert.
Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
In der Regel besteht ein Anspruch wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- 5 Jahre rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- Besitz eines unbefristetes Aufenthaltsrecht wie z.B. einer Niederlassungserlaubnis oder Besitz einer Aufenthaltserlaubnis die nicht für einen nur vorübergehenden Zweck erteilt ist
- Gesicherter Lebensunterhalt für sich selbst und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen durch Erwerbstätigkeit (Öffnet in einem neuen Tab)
- Keine Vorbestrafungen
- Ausreichende Deutschkenntnisse (Öffnet in einem neuen Tab)
- Kenntnisse der Rechts‐ und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Öffnet in einem neuen Tab)
- Bekennung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verfassungstreue) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Geklärte Identität und Staatsangehörigkeit durch die Vorlage von anerkannten Identitätsdokumenten
Zu den genannten Voraussetzungen gibt es auch Ausnahmen und in bestimmten Fällen gibt es auch besondere Reglungen die von teilweise von den oben genannten Voraussetzungen abweichen.
Zuständigkeit
Wo beantrage ich die Einbürgerung?
Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen auf die Einbürgerung ist immer davon abhängig wo Sie aktuell wohnen.
Zuständigkeit Gemeinde/Stadtverwaltung
Sollten Sie in den Folgenden Städten oder in den dazugehörigen Dörfern wohnen, ist die jeweilige Gemeinde/Stadtverwaltung für Ihren Antrag zuständig:
- Bad Endbach
- Biedenkopf
- Dautphetal
- Ebsdorfergrund
- Gladenbach
- Kirchhain
- Marburg
- Neustadt
- Stadtallendorf
- Wetter
Zuständigkeit Ausländerbehörde Marburg-Biedenkopf
Sollten Sie in den Folgenden Städten oder in den dazugehörigen Dörfern wohnen, ist die Ausländerbehörde Marburg-Biedenkopf für Ihren Antrag zuständig:
- Amöneburg
- Angelburg
- Breidenbach
- Cölbe
- Fronhausen
- Lahntal
- Lohra
- Münchhausen
- Rauschenberg
- Steffenberg
- Weimar
- Wohratal
Beantragung
Wie ist der Ablauf bei der Beantragung?
Der einfachste Weg die Einbürgerung zu beantragen, ist über das Online-Formular. Den Zugang finden Sie am Ende dieser Seite.
Dieses Online-Formular dient der optimalen Vorbereitung Ihres Antragstermins. Hier können Sie bereits für den Antrag notwendige Unterlagen hochladen und so die Bearbeitungszeit Ihres Antrages verkürzen.
Kinder über 16 Jahren sollten einen eigenen Antrag stellen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Vertretungsberechtigten (in der Regel die Eltern) den Antrag stellen, entweder im Rahmen ihres eigenen Einbürgerungsantrages, oder in Vertretung ihres bzw. ihrer Kinder.
Sobald der Antrag vollständig eingegangen ist, erhalten Sie per E-Mail eine Einladung, um den Antrag dann persönlich zu unterschreiben.
Gebühren
Was kostet die Beantragung der Einbürgerung?
| Leistung | Verwaltungsgebühr |
|---|---|
| Bearbeitung eines Antrags auf die Einbürgerung | 255,00 € |
| Antrag von dazugehörigem minderjährigen Kind | 51,00 € |
ONLINE Formular
Das ONLINE Formular für die Einbürgerung ersetzt keine persönliche Beratung bei der Ausländerbehörde und ist auch kein Antrag.
Das ONLINE Formular dient der optimalen Vorbereitung Ihres Beratungsgespräches. Hier können Sie bereits für den Antrag notwendige Unterlagen hochladen und so die Bearbeitungszeit Ihres Antrages verkürzen.