Anlieferung des Aufenthaltstitels
Wie lange dauert die Lieferung meines Aufenthaltstitels an die Ausländerbehörde?
Wenn Ihr Antrag genehmigt wurde, bestellt die Ausländerbehörde Ihren Aufenthaltstitel bei der Bundesdruckerei in Berlin.
Die Lieferung dauert meistens bis zu fünf Wochen.
Wenn Sie zusätzlich einen Reiseausweis bekommen, dauert es oft fünf bis sechs Wochen.
E-Mail von der Ausländerbehörde
Woher weiß ich, dass mein Aufenthaltstitel zur Abholung bereit liegt?
Wenn Ihr Aufenthaltstitel angekommen ist, bekommen Sie eine E-Mail.
In der E-Mail steht, dass Ihr Dokument abholbereit ist.
Wichtig: Geben Sie immer Ihre E-Mail-Adresse im Antrag an. So kann die Behörde Sie schnell informieren.
Wenn Sie keine E-Mail angegeben haben, können Sie der Ausländerbehörde eine E-Mail schreiben. Nennen Sie dabei Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum.
Termin-Buchung Ausländerbehörde
Wie kann ich einen Termin für die Abholung meines Aufenthaltstitels bekommen?
In der E-Mail der Ausländerbehörde werden Sie aufgefordert, selbst einen Termin für die Abholung Ihres Aufenthaltstitels zu buchen. Den Link zur Termin-Buchung finden Sie ebenfalls in der E-Mail.
Termine für die Abholung sind meistens gut verfügbar. In vielen Fällen können Sie noch in derselben Woche einen Termin bekommen.
Wichtig: Wählen Sie bei der Termin-Buchung den richtigen Standort aus: Marburg oder Biedenkopf. In der E-Mail der Ausländerbehörde steht, welcher Standort für Sie zuständig ist.
Auf der Karte rechts sehen Sie außerdem, welcher Standort für die einzelnen Städte im Landkreis zuständig ist.
Vollmacht bei der Abholung
Kann jemand anderes meinen Aufenthaltstitel abholen, wenn ich nicht kann?
Wenn Sie Ihren Termin bei der Ausländerbehörde nicht selbst wahrnehmen können, kann eine andere Person Ihren Aufenthaltstitel für Sie abholen.
Dafür müssen Sie dieser Person eine Vollmacht zur Abholung von ausländerrechtlichen Dokumenten geben. Mit dieser Vollmacht kann die Person Ihren neuen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde abholen.
Wichtig: Ohne Vollmacht darf die Ausländerbehörde den Aufenthaltstitel nicht an eine andere Person aushändigen. Eine Ausnahme gilt für Eltern: Sie können den Aufenthaltstitel für ihre minderjährigen Kinder auch ohne Vollmacht abholen. Für andere Verwandte, zum Beispiel Geschwister oder Großeltern, gilt diese Ausnahme nicht.
Vollmacht
Termin bei der Ausländerbehörde
Was muss ich bei meinem Termin bei der Ausländerbehörde mitbringen?
Bei der Abholung Ihres neuen Aufenthaltstitels müssen Sie Ihren alten Aufenthaltstitel mitbringen. Die Ausländerbehörde behält diesen ein. Wenn Sie weitere Aufenthaltsdokumente haben, müssen Sie diese ebenfalls mitbringen.
Dazu gehören das Zusatzblatt, ein von der Ausländerbehörde ausgestellter Reiseausweis, eine Fiktionsbescheinigung, eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung.
Wenn Sie eines oder mehrere Ihrer Aufenthaltsdokumente verloren haben, müssen Sie bei der Polizei eine Verlustanzeige machen. Diese müssen Sie zum Termin mitbringen.
Wichtig: Ohne die Verlustanzeige kann die Ausländerbehörde Ihren neuen Aufenthaltstitel nicht aushändigen.
Wenn Sie die Verwaltungsgebühr für Ihren Aufenthaltstitel oder andere Aufenthaltsdokumente noch nicht bezahlt haben, müssen Sie die Gebühr spätestens bei der Abholung bezahlen.
Wichtig: Die Verwaltungsgebühr kann nur mit EC-Karte bezahlt werden. Am Standort Marburg können Sie die Gebühr auch bar bezahlen.