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Aufenthaltstitel abholen

Auf dieser Seite erfahren Sieden Ablauf wie und wann Sie Ihren Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde abholen können und auf was von Ihrer Seite aus zu beachten ist, damit der Vorgang problemlos ablaufen kann

Anlieferung des Aufenthaltstitels

Wie lange dauert die Lieferung meines Aufenthaltstitels an die Ausländerbehörde?

Nachdem Ihr Antrag auf die Erteilung einer Aufenthaltstitel von der Sachbearbeitung genehmigt wurde, wird der Aufenthaltstitel bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt.

Bis der Aufenthaltstitel dann für Sie bei der Ausländerbehörde zur Abholung bereitliegt, kann bis zu 5 Wochen dauern.


Generell müssen Sie mit einer längeren Lieferzeit von etwa 5 bis 6 Wochen rechnen, wenn Sie zusätzlich einen Reiseausweis von der Ausländerbehörde ausgestellt bekommen. 


E-Mail von der Ausländerbehörde

Woher weiß ich, dass mein Aufenthaltstitel zur Abholung bereit liegt?

Kurz nachdem Ihr Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde angekommen ist erhalten Sie eine E-Mail von der Ausländerbehörde. In dieser E-Mail werden Sie darüber informiert, dass Ihre Aufenthaltstitel zur Abholung bereitliegt.

Es ist wichtig, dass Sie vorher in Ihrem Antrag auf die Erteilung des Aufenthaltstitels Ihre E-Mail aufgeschrieben haben. So stellen Sie sicher, dass die Ausländerbehörde Sie auf dem schnellsten weg über die Abholung Ihres Aufenthaltstitels informieren kann.

Sollten Ihnen einfallen, dass Sie Ihre E-Mail nicht in dem Antrag geschrieben haben, können Sie noch vor der Abholung eine E-Mail an die Ausländerbehörde schicken, damit Ihre E-Mail hinterlegt wird.
Hier geht es zu der E-Mail. Schreiben Sie nur noch Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum unten in die E-Mail und schicken Sie sie ab.


Termin-Buchung Ausländerbehörde

Wie kann ich einen Termin für die Abholung meines Aufenthaltstitels bekommen?

In der E-Mail der Ausländerbehörde werden Sie außerdem dazu aufgefordert sich selber einen Termin für die Abholung Ihres Aufenthaltstitels zu buchen.
Der Link für die Termin-Buchung der Ausländerbehörde befindet sich ebenfalls in der E-Mail.

Termine für die Abholung von Aufenthaltstiteln sind gut verfügbar und in dem meisten Fällen können Sie noch einen Termin in der gleichen Woche bekommen.

Wichtig: Achten Sie darauf, dass Sie für den Termin in der Terminverwaltung den richtigen Standort (Stadtallendorf, Marburg oder Biedenkopf) wählen.
In der E-Mail der Ausländerbehörde wird Ihnen auch angezeigt, welcher Standort der Ausländerbehörde für Sie zuständig ist.

Zusätzlich finden Sie rechts auch noch eine Karte des Landkreises worauf die Zuständigkeit der einzelnen Standorte der Ausländerbehörde für die Städte abgebildet ist.


Vollmacht bei der Abholung

Kann jemand anderes meinen Aufenthaltstitel abholen, wenn ich nicht kann?

Aus verschiedenen Gründen kann es passieren, dass Sie an dem Tag Ihres Termins nicht persönlich bei der Ausländerbehörde vorsprechen können um Ihren Aufenthaltstitel abzuholen.

Genau für diese Situation gibt gibt es die Möglichkeit einer Person, die Ihren Aufenthaltstitel für Sie abholen soll, eine Vollmacht zur Abholung von ausländerrechtlichen Dokumenten auszustellen.

Mit dieser Vollmacht kann die von Ihnen gewählte Person problemlos Ihren neuen Aufenthaltstitel abholen.

Sollte eine andere Person außer Sie selbst ohne eine Vollmacht bei der Ausländerbehörde vorsprechen, kann die Ausländerbehörde dieser Person nicht den Aufenthaltstitel aushändigen. Lediglich bei Eltern, die für Ihre noch nicht volljährigen Kinder den Aufenthaltstitel abholen wollen, muss keine Vollmacht vorgelegt werden. Alle anderen Verwandtschaftsverhältnisse sind für die Ausländerbehörde unrelevant und begründen keine Ausnahme.


Termin bei der Ausländerbehörde

Was muss ich bei meinem Termin bei der Ausländerbehörde mitbringen?

Bei der Abholung Ihres neuen Aufenthaltstitels müssen Sie Ihren alten Aufenthaltstitel mitbringen. Dieser wird von der Ausländerbehörde eingezogen. Sollten Sie neben Ihren alten Aufenthaltstitel noch weitere Aufenthaltsdokumente haben, müssen diese auch mitgebracht werden.



Neben dem alten Aufenthaltstitel müssen auch folgende Aufenthaltsdokumente mitgebracht werden:

- Zusatzblatt
- Reiseausweis den Sie von der Ausländerbehörde erhalten haben
- Fiktionsbescheinigung
- Aufenthaltsgestattung
- Duldung

Sollten Sie eines oder alle Ihrer bisherigen Aufenthaltsdokumente verloren haben, müssen Sie bei der Polizei vorsprechen um eine Verlustanzeige zu erhalten.
Diese Verlustanzeige müssen Sie dann bei Ihrem Termin mitbringen.
Ohne die Vorlage der Verlustanzeige kann der neue Aufenthaltstitel nicht ausgehändigt werden.


Sollten Sie die Verwaltungsgebühr für Ihren Aufenthaltstitel oder weitere Aufenthaltsdokumente noch nicht bezahlt haben, muss diese allerspätestens bei der Abholung des Aufenthaltstitels bezahlt werden.

Wichtig: Alle Verwaltungsgebühren können ausschließlich nur per EC-Zahlung gezahlt werden. Lediglich am Standort Marburg kann die Verwaltungsgebühr auch bar bezahlt werden.

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