Ummeldung beim Einwohnermeldeamt
Was ist eine Ummeldung und wie mache ich das?
Eine Ummeldung bedeutet: Sie teilen dem Einwohnermeldeamt mit, dass Sie umgezogen sind.
Sie müssen sich immer bei dem Einwohnermeldeamt melden, das für Ihre neue Wohnung zuständig ist. Das Einwohnermeldeamt gehört zur Stadtverwaltung.
Beispiel: Sie ziehen von Gladenbach nach Stadtallendorf. Dann müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro der Stadt Stadtallendorf anmelden.
Bei der Ummeldung teilen Sie mit, wann und wohin Sie umgezogen sind. Fragen Sie das Einwohnermeldeamt, welche Unterlagen Sie dafür brauchen.
Nach der Ummeldung gibt das Einwohnermeldeamt Ihre neue Adresse unter anderem an die Ausländerbehörde weiter.
Termin-Buchung Ausländerbehörde
Wie, wann und wo buche ich mir einen Termin für die Adressänderung?
Das Einwohnermeldeamt gibt Ihre neue Adresse an die Ausländerbehörde weiter. Das dauert normalerweise einen Tag.
Die Ausländerbehörde kann Ihre Adresse erst ändern, wenn sie diese Meldung erhalten hat. Deshalb können Sie den Termin frühestens am Tag nach Ihrer Ummeldung buchen.
Beispiel: Wenn Sie sich am Montag beim Einwohnermeldeamt ummelden, können Sie den Termin frühestens am Dienstag buchen.
Wenn der nächste Tag ein Wochenende oder ein Feiertag ist, buchen Sie den Termin am nächsten möglichen Werktag. Das gilt auch, wenn der nächste Tag ein Mittwoch ist.
Sie können den Termin online über die Terminverwaltung der Ausländerbehörde (Öffnet in einem neuen Tab) buchen.
Achten Sie bei der Buchung auf den richtigen Standort. Auf der Karte rechts sehen Sie, welcher Standort für Ihren Wohnort zuständig ist.
Termin bei der Ausländerbehörde
Was muss ich bei meinen Termin mitbringen?
Für den Termin brauchen Sie nur eine Kopie Ihrer neuen Meldebescheinigung. Diese bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt nach Ihrer Ummeldung.
Wenn möglich, scannen Sie die Meldebescheinigung mit einem Drucker oder Ihrem Handy ein und schicken Sie sie vor dem Termin per E-Mail an die Ausländerbehörde.
Bringen Sie außerdem das Aufenthaltsdokument mit, auf dem die neue Adresse eingetragen werden soll.
Wichtig: Auf folgenden Dokumenten wird keine Adressänderung vorgenommen:
Duldung
Fiktionsbescheinigung – die Adressänderung wird nur auf dem Aufenthaltstitel vorgenommen.
Reiseausweis, der von der Ausländerbehörde ausgestellt wurde.