Aufenthaltsgestattung
Definition - Was ist eine Aufenthaltsgestattung
Die Aufenthaltsgestattung ist ein Dokument, das Ihnen erlaubt, in Deutschland zu bleiben, während über Ihren Asylantrag entschieden wird. Sie erhalten diese zunächst vom BAMF, nachdem Sie förmlich einen Asylantrag gestellt haben.
Die Aufenthaltsgestattung wird von der Ausländerbehörde verlängert und ermöglicht Ihnen, rechtmäßig in Deutschland zu bleiben und Zugang zu wichtigen Leistungen wie Unterkunft und Gesundheitsversorgung zu erhalten.
Sobald über Ihren Asylantrag entschieden wurde, erhalten Sie einen Bescheid darüber. Entweder wurde Ihnen ein Schutzstatus zuerkannt oder Ihr Asylantrag wurde abgelehnt.
Duldung
Definition - Was ist eine Duldung?
Die Duldung ist ein Aufenthaltsdokument, das Ihnen erlaubt, vorübergehend in Deutschland zu bleiben, obwohl Ihr Aufenthalt eigentlich nicht erlaubt ist.
Sie wird Ihnen erteilt, sobald Ihr Asylantrag bestandskräftig abgelehnt wurde und wenn Sie aus bestimmten Gründen, wie zum Beispiel fehlenden Reisedokumenten oder gesundheitlichen Problemen, nicht abgeschoben werden können.
Die Duldung erhalten Sie in der Regel von der Ausländerbehörde auf Anordnung der zentralen Ausländerbehörde. Sie ist keine Aufenthaltsgenehmigung, sondern eine vorübergehende Lösung, und gilt für eine bestimmte Zeit, die immer wieder verlängert werden kann, solange die Gründe für die Duldung bestehen.
Während der Zeit der Duldung haben Sie eingeschränkten Zugang zu bestimmten Leistungen, wie zum Beispiel einer Arbeitserlaubnis oder Sozialhilfe.
Wohnsitz-Regelungen
Wo dürfen Sie wohnen?
Wenn Sie eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung haben, gibt es oft Regeln. Diese Regeln heißen Auflagen. Auflagen sind Vorschriften, die Sie einhalten müssen.
Diese Regeln können festlegen, wo Sie wohnen dürfen und wohin Sie umziehen dürfen.
Eine mögliche Auflage lautet: „Wohnsitznahme nur im Landkreis Marburg-Biedenkopf – ohne Stadtgebiet Marburg“.
Das bedeutet: Sie dürfen nur im Landkreis Marburg-Biedenkopf wohnen. Sie dürfen nicht in der Stadt Marburg wohnen. Sie dürfen auch nur innerhalb dieses Landkreises umziehen.
Eine andere Auflage lautet: „Bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) muss der Wohnsitz im Landkreis Marburg-Biedenkopf – ohne Stadtgebiet Marburg – sein“.
Diese Regel gilt für Menschen im Asylverfahren, die Leistungen nach dem AsylbLG bekommen. AsylbLG ist das Gesetz für Unterstützung für Menschen, die Asyl beantragt haben. Wenn Sie Geld oder andere Leistungen nach diesem Gesetz bekommen, müssen Sie im Landkreis Marburg-Biedenkopf wohnen, ohne Stadt Marburg.
Wenn Sie keine Leistungen mehr bekommen, kann die Wohnsitzregel wegfallen. Wenn Sie später wieder Leistungen bekommen, gilt sie wieder.
Es kann auch diese Auflage geben: „Die Person muss in einer bestimmten Einrichtung wohnen“.
Das bedeutet: Sie müssen in einer bestimmten Unterkunft wohnen. Oft ist das eine Gemeinschaftsunterkunft. Dort wohnen mehrere Personen zusammen.
Aufenthalts-Regelungen
Wo dürfen Sie sich aufhalten?
Es gibt auch Regeln dazu, wo Sie sich aufhalten dürfen.
Aufenthalt bedeutet: Wo Sie sich gerade befinden.
Diese Regeln können festlegen, in welchem Gebiet Sie bleiben müssen.
Das bedeutet auch: Sie dürfen nicht einfach in eine andere Stadt, in einen anderen Landkreis oder in ein anderes Bundesland reisen. Das gilt auch für kurze Besuche.
Wenn die Polizei Sie außerhalb des erlaubten Gebiets kontrolliert, kann das Folgen haben. Es kann Probleme mit Ihrem Aufenthaltsstatus geben.
Eine mögliche Regel lautet: „In den ersten 3 Monaten nach der Asylantragstellung ist der Aufenthalt nur in Hessen erlaubt. Danach ist Aufenthalt in ganz Deutschland erlaubt“.
Das bedeutet: In den ersten 3 Monaten nach Ihrem Asylantrag dürfen Sie nur in Hessen bleiben. Danach dürfen Sie sich in ganz Deutschland bewegen. Wenn Sie zum Beispiel jemanden in Nordrhein-Westfalen besuchen möchten, ist das erst nach 3 Monaten erlaubt.
Eine andere Regel kann lauten: „Der Aufenthalt ist auf … beschränkt“.
Das bedeutet: Sie dürfen sich nur in einem bestimmten Gebiet aufhalten, zum Beispiel nur im Landkreis Marburg-Biedenkopf.
Manchmal steht auch: „Innerhalb des Regierungsbezirks Gießen ist das Verlassen des Landkreises ohne Genehmigung erlaubt“.
Das bedeutet: Sie dürfen sich frei bewegen im Landkreis Gießen, Landkreis Limburg-Weilburg, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Lahn-Dill-Kreis und Vogelsbergkreis.
Beschäftigung
Dürfen Sie arbeiten?
Auf Ihrer Aufenthaltsgestattung oder Duldung steht, ob Sie arbeiten dürfen. Dort steht eine Regel zur Beschäftigung.
Eine mögliche Regel lautet: „Beschäftigung nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde“.
Das bedeutet: Sie müssen zuerst eine Erlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Sie arbeiten dürfen.
Mehr Informationen dazu finden Sie gleich weiter unten im Abschnitt „Erlaubnis für Beschäftigung“.
Eine andere Regel lautet: „Erwerbstätigkeit nicht erlaubt“ oder „Erwerbstätigkeit verboten“.
Erwerbstätigkeit bedeutet: jede Art von Arbeit, auch selbstständige Arbeit. Wenn diese Regel gilt, dürfen Sie nicht arbeiten.
Erlaubnis für die Beschäftigung
Wie bekommen Sie eine Arbeitserlaubnis?
Wenn Sie arbeiten möchten, müssen Sie einen Antrag bei der Ausländerbehörde stellen.
Sie brauchen zuerst das Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ (EZB).
Ihr Arbeitgeber füllt dieses Formular aus. Arbeitgeber bedeutet: die Person oder Firma, bei der Sie arbeiten möchten. Das Formular muss vollständig ausgefüllt und von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber unterschrieben sein.
Danach geben Sie es bei der Ausländerbehörde ab.
Die Ausländerbehörde schickt den Antrag an die Bundesagentur für Arbeit. Die Bundesagentur für Arbeit prüft den Antrag. Sie muss zustimmen, sonst dürfen Sie nicht arbeiten.
Wenn alle zustimmen, wird die Erlaubnis in Ihr Aufenthaltsdokument eingetragen. Die Ausländerbehörde informiert Sie darüber.
Danach können Sie ohne Termin zur Ausländerbehörde gehen, um den Eintrag zu bekommen.
Sie können den Antrag weiter unten auch online stellen. Das gilt für Arbeit, Ausbildung oder Praktikum.
Ausbildung bedeutet: Sie lernen einen Beruf.
Praktikum bedeutet: Sie arbeiten für eine kurze Zeit, um einen Beruf kennenzulernen.
ONLINE ANTRAG
Für die Beschäftigung/Ausbildung bei Aufenhaltsgestattung/Duldung
Wenn Sie mit einer Arbeit oder einer Ausbildung anfangen oder weitermachen möchten, oder ein Praktikum machen möchten, können Sie das jetzt online beantragen. Die Unterlagen für die Beantragung/Anfrage laden Sie während des ONLINE ANTRAG für die Ausländerbehörde hoch, um eine schnellere Bearbeitung Ihres Antrags zu gewährleisten.