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EU- und EWR-Bürger und Familie

Auf dieser Seite stehen Informationen zur Einreise und zum Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern und ihren Familienangehörigen. Außerdem wird erklärt, welche Regeln bei der Arbeit gelten. Ein weiterer Abschnitt erklärt das Daueraufenthaltsrecht.

Was sind EU-Bürger und EWR-Bürger?

EU-Bürger sind Personen, die die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen.

EWR-Bürger hingegen sind Personen, die die Staatsbürgerschaft eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) besitzen, also alle Mitgliedsstaaten der EU, Island, Liechtenstein und Norwegen.



Einreise

Welche Regelungen gibt es für die Einreise?

EU- und EWR-Bürger können für einen kurzen Aufenthalt nach Deutschland einreisen. Dafür brauchen sie ein gültiges Ausweisdokument. Das kann ein Personalausweis oder ein Reisepass sein.

Ein kurzer Aufenthalt dauert höchstens 90 Tage.

Wer länger als 90 Tage in Deutschland bleiben möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss Deutschland wieder verlassen.


Langfristiger Aufenthalt

Was ist wenn ich länger als 90 Tage bleiben möchte?

Wer länger als 90 Tage in Deutschland bleiben möchte, muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Person arbeitet oder ist selbstständig.
  • Die Person macht eine Berufsausbildung.
  • Die Person hat genug eigenes Geld für den Lebensunterhalt und eine Krankenversicherung, wenn sie nicht arbeitet.

Solange eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist, darf die Person länger als 90 Tage in Deutschland bleiben.


Anmeldung und Ummeldung

Wo muss ich mich bei wem melden?

Wer dauerhaft in Deutschland wohnen möchte, muss sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.

Die Meldebehörde gehört zur Verwaltung des Wohnortes. Meistens befindet sich die Meldebehörde im Rathaus.

Auch ein Ortsteil kann zu einer Stadt gehören. Zum Beispiel gehört Wolferode zur Stadt Stadtallendorf. Wer in Wolferode wohnt, muss sich deshalb bei der Stadtverwaltung von Stadtallendorf anmelden.

Die zuständige Verwaltung kann auch über die Postleitzahl (PLZ) gefunden werden. Zum Beispiel gehört die PLZ 35260 zur Stadt Stadtallendorf.

Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • ein gültiger Pass oder Ausweis
  • eine Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter

Die Wohnungsgeberbestätigung bestätigt, dass die Person in der Wohnung wohnt.

Wichtig: Ein Mietvertrag reicht für die Anmeldung nicht aus. Ein Mietvertrag ersetzt die Wohnungsgeberbestätigung nicht.

  


Familienangehörige

Kann meine Familie sich auch länger hier aufhalten?

Wenn Familienangehörige mit nach Deutschland kommen oder später nach Deutschland nachziehen, dürfen sie sich unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls in Deutschland aufhalten.

Das gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Familienangehörigen.

Die Regel gilt für folgende Familienangehörige:

  • Ehepartner
  • eingetragene Lebenspartner
  • eigene Kinder oder Enkelkinder unter 21 Jahren
  • eigene Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern oder Urgroßeltern, wenn sie von der Person finanziell unterstützt werden

Die Familienangehörigen müssen nachweisen, dass sie zur Familie gehören.

Während des Aufenthalts erhalten die Familienangehörigen eine Aufenthaltskarte.

Die Aufenthaltskarte kann über den Online-Antrag beantragt werden.


Nahestehende Personen

Können Sich auch andere Personen aus meinem Umfeld hier aufhalten?

Auch Personen, die nicht zur Familie oder zur engen Verwandtschaft gehören, können unter bestimmten Voraussetzungen länger in Deutschland bleiben.

Meistens haben diese Personen keine Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Landes.

Zu den nahestehenden Personen gehören zum Beispiel:

  • Lebensgefährten, die nicht verheiratet sind und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben
  • Onkel und Tanten
  • Cousinen und Cousins
  • Geschwister
  • Personen, die mit einer Person aus der Familie verheiratet sind
  • minderjährige Pflegekinder eines EU- oder EWR-Bürgers

Die nahestehenden Personen müssen nachweisen, in welchem Verhältnis sie zu dem EU- oder EWR-Bürger stehen.

Außerdem müssen sie nachweisen, warum sie länger in Deutschland bleiben möchten.


Daueraufenthaltsrecht

Was ist ein Daueraufenthaltsrecht?

Wer sich seit mehr als 5 Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig in Deutschland aufhält und eine der Voraussetzungen für eine Erwerbstätigkeit erfüllt, kann ein Daueraufenthaltsrecht erhalten.

Das gilt auch für Familienangehörige und nahestehende Personen. Sie müssen sich ebenfalls seit 5 Jahren rechtmäßig mit der Person in Deutschland aufhalten.

Ein Daueraufenthaltsrecht bedeutet: Die Person darf dauerhaft in Deutschland bleiben. Die bisherigen Voraussetzungen für einen längeren Aufenthalt gelten dann nicht mehr.

Wichtig: Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Daueraufenthaltsrecht schon vor Ablauf der 5 Jahre beantragt werden. Das ist möglich:

  • nach dem 65. Geburtstag
  • bei einem Eintritt in den Vorruhestand
  • bei einer vollen Erwerbsminderung durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit
  • nach 3 Jahren ununterbrochener Arbeit in Deutschland, wenn danach in einem anderen EU- oder EWR-Staat gearbeitet wird und dort der Wohnsitz ist.

Der Wohnsitz in Deutschland muss dabei behalten werden. Außerdem muss die Person mindestens einmal pro Woche nach Deutschland zurückkehren.
Das Daueraufenthaltsrecht kann bei der Ausländerbehörde über den Online-Antrag beantragt werden.


ONLINE ANTRAG

Hier können Sie als EU- und EWR-Bürger die Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts beantragen. Ihre Familie und Verwandtschaft kann über den ONLINE ANTRAG einen Antrag auf die Aufenthaltskarte und die Daueraufenthaltskarte stellen.

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