Am Ende entstehen komfortable, sichere und langlebige Radwege mit möglichst geringem Eingriff in die Umwelt. Dabei spielen die Qualitätsstandards- und Musterlösungen des Landes Hessen (Öffnet in einem neuen Tab) eine entscheidende Rolle. Diese müssen Berücksichtigung finden, wenn für die Maßnahme Fördermittel in Anspruch genommen werden.
Umsetzung für 2025 geplant
In folgenden Schritten geht der Landkreis vor, um einen Maßnahmenvorschlag aus dem Radverkehrsentwicklungsplan (RVEP) (Öffnet in einem neuen Tab) in die Planung und Umsetzung zu bringen:
- Auswahl der Maßnahme anhand bestehender Priorisierung
- Antragstellung auf Förderung der Planungsleistung bei Hessen Mobil (HM)
- Ausschreibung der Planungsleistung
- Auftragserteilung durch Kreistag
- Beginn der Planung
Anschließend:
- Antragstellung auf Förderung für den Bau der Radverbindung bei HM
- Ausschreibung der Bauleistung(en)
- Auftragserteilung durch Kreistag
- Beginn des Radwegebaus
Die Dauer der Umsetzung je Maßnahme beträgt zwischen 2,5 und 6 Jahren, abhängig von der Größe der Maßnahme und der Erforderlichkeit von verschiedenen Gutachten (z.B. naturschutzfachliche Gutachten) oder der Anzahl an Eigentümern bei notwendigen Grunderwerb. In Einzelfällen kann die Planung auch eine längere Zeit in Anspruch nehmen.