Kommunen können auf eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene zurückgreifen, die dabei unterstützen Klimaschutz, Klimaanpassung, Energiewende, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit umzusetzen. Oft lassen sich diese Fördermöglichkeiten sogar miteinander kombinieren, sodass eine höhere Förderung möglich ist.
Fördermittel für Kommunen
Die passende Förderung finden
Die Förderlandschaft ist sehr vielseitig und teilweise unübersichtlich. Hier finden Kommunen Links zu Förderdatenbanken und Infos, wo und wie Förderungen zu beantragen sind.
Links zu Förderangeboten für Kommunen
- LandesEnergieAgentur Hessen: Fördermittel und -beratung für Kommunen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Agentur für kommunalen Klimaschutz im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Fördermittelkompass (Öffnet in einem neuen Tab)
- Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH (Öffnet in einem neuen Tab)
- KFW 444 - Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (Öffnet in einem neuen Tab)
- KFW 432 - Energetische Stadtsanierung – Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier (Öffnet in einem neuen Tab)
- WI Bank - Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten in Hessen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Deutsches Institut für Urbanistik (Öffnet in einem neuen Tab)
Förderprogramm „Starkes Dorf+"
Förderprogramm „Starkes Dorf+"
Dörfer machen Hessen stark! Die Landesregierung unterstützt engagierte Initiativen mit dem Förderprogramm „STARKES DORF+“. Antragstellende können von 1.000 Euro bis zu 7.500 Euro für Projekte beantragen, um lebendige Orte des Miteinanders zu erhalten oder neu zu schaffen.
Mit dem Förderprogramm „Starkes Dorf+“ werden Projekte und damit verbundene Prozesse in den ländlichen Räumen Hessens unterstützt, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Miteinander stärken sowie die Lebens- und Aufenthaltsqualität dörflicher Zentren verbessern. Es sollen Orte bewahrt oder geschaffen werden, die einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten.
Das Förderprogramm umfasst drei Förderansätze, die in verschiedenen Stadien des Prozesses einer Projektplanung und Projektumsetzung wirken:
- Projektbegleitung und Projektberatung (vormals Modellvorhaben "Alter Treffpunkt - Neuer Anstrich"): Gefördert werden u. a. Coaching und Beratungsleistungen, z.B. Orientierungsberatung in der Ideenphase, Prozessbegleitung im Rahmen der Umsetzung des Projektes, Fachberatung und -gutachten, Beratung zur Erstellung von Nutzungsvereinbarungen.
- Umsetzung von Kleinprojekten (vormals "STARKES DORF - Wir machen mit!"): Gefördert werden Kleinprojekte zur gemeinsamen Gestaltung öffentlicher Orte, etwa zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität eines Platzes oder Maßnahmen zur Aufwertung von z. B. Dorfgemeinschaftshäusern.
- Gründung von Bürgergenossenschaften: Gefördert wird die Gründung von Bürgergenossenschaften, als innovative Organisationsform für Engagierte in unterschiedlichen Bereichen der Daseinsvorsorge.
Initiativen können jährlich je Förderansatz eine Förderung in Höhe von 1.000 Euro bis max. 7.500 Euro erhalten. Dabei ist ein Eigenanteil von zehn Prozent des Gesamtprojektvolumens zu tragen. Antragsberechtigt sind Personengruppen, die sich als Initiative zusammengefunden haben (z. B. als Gesellschaften bürgerschaftlichen Rechts, Stiftungen, Vereine).
Jährlich stehen 600.000 Euro zur Verfügung.
Weitere Infos zum Programm und die Online-Antragstellung finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Beratung für Kommunen
LEA Fördermittel-Sprechstunde für Kommunen
Die LandesEnergieAgentur (LEA) bietet für die hessischen Kommunen eine monatliche Sprechstunde (Öffnet in einem neuen Tab), wobei der Schwerpunkt jeweils zwischen Gebäude und Klimaschutz-/ Klimaanpassung allgemein wechselt.
Kontakt:
Carolin Giesser
Projektmanagerin | Fördermittelberatung
Tel.: +49 611 95017-8258
Mail: foerdermittelberatunglea-hessende
Fördermittel für Bioenergiedörfer im Landkreis
Landkreis und Sparkasse setzen sich gemeinsam für Nahwärmeprojekte ein
Zunehmende Schwankungen bei den Energiepreisen und das Bewusstsein der Abhängigkeit von Energielieferanten lassen immer mehr Bürgerinitiativen entstehen, die sich für regionale und lokale Nahwärmenetze einsetzen.
Im Landkreis Marburg-Biedenkopf gibt es bereits zahlreiche Bioenergiedörfer (Öffnet in einem neuen Tab), die primär aus Biomasse Strom und Wärme produzieren. Das Ziel ist es, bestehende Erfolgsmodelle auf weitere Kommunen und Ortsteile zu übertragen. Die ersten Schritte von solchen Projekten sind organisatorisch und finanziell oft eine große Herausforderung.
Die Zusammenarbeit zwischen Kreis und Sparkasse unterstützt finanziell sogenannte Vorprojekt- bzw. Machbarkeitsstudien für Bürger-Nahwärmeprojekte. Darüber hinaus werden die Vernetzungsangebote für den Erfahrungsaustausch zwischen neuen und bestehenden Initiativen erweitert.
10.000 Euro pro Projekt
Insgesamt stehen dafür 60.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Kreis und Sparkasse steuern jeweils 30.000 Euro bei. Die höchstmögliche Förderung pro Vorhaben beträgt bis zu 10.000 Euro.
Förderberechtigt sind nicht nur rechtsfähige Interessengemeinschaften und Genossenschaften. Auch Kreis-Kommunen können zur Unterstützung von nicht rechtsfähigen Bürgerinitiativen und Interessensgemeinschaften eine Förderung erhalten, wenn diese das Ziel verfolgen, im Landkreis eine gemeinschaftliche und nachhaltige Energieversorgung durch Projekte, die auf erneuerbare Energien setzen, aufzubauen. Das können neben Bioenergiedörfern auch Photovoltaik Projekte sein.
Infos und Kontakt:
| Landkreis Marburg-Biedenkopf | Sparkasse Marburg-Biedenkopf |
| Michael Kauer FD Kreisentwicklung und Klimaschutz Tel.: 06421 405-6217 Mail: kauermmarburg-biedenkopfde |
Björn Müller |
Adresse
Team Klimaschutz und Klimaanpassung
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Hermann-Jacobsohn-Weg 1
35039 Marburg
Buslinien:
Linie 6 (H Weintrautstraße)
Linie 8 (Alter Kirchhainer Weg)
Kontakt
Zeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung.