Ihr zentraler Einstiegspunkt zu allen Dienstleistungen, Formularen, Zuständigkeiten und Organisationseinheiten. Nutzen Sie das Suchformular, um Informationen zu Ihrem Anliegen zu finden.
Sie sind hier:
Behindertenbeirat -Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Details
Den Behindertenbeirat gibt es seit 2016. Die offizielle Bezeichnung ist "Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Er wird immer neu gewählt, wenn auch der Kreistag neu gewählt wurde. Daher wird der Behindertenbeirat auch 2026 neu gewählt. Wie der Kreistag wird er ebenfalls für fünf Jahre gewählt. Die Wahlzeit des neuen Behindertenbeirates dauert daher bis zum Jahr 2031. Der Landkreis sucht zurzeit Menschen, die Lust haben in den nächsten fünf Jahren aktiv im Behindertenbeirat mit zu arbeiten.
Das Bewerberformular kann hier heruntergeladen werden:
Bewerberformular Behindertenbeirat
Die Satzung des Behindertenbeirates kann hier heruntergeladen werden:
Satzung des Behindertenbeirat
Weitere Informationen gibt es auch auf dieser Seite im Internet:
Weitere Informationen zum Behindertenbeirat
Wer kann mitmachen?
Die Mitglieder des Behindertenbeirates müssen schwerbehindert sein. Und sie müssen im Landkreis Marburg-Biedenkopf wohnen. Im Behindertenbeirat sollen nach Möglichkeit Frauen und Männer zu gleichen Teilen vertreten sein. Es sollen verschiedene Formen der Behinderung berücksichtigt werden.
Wie werde ich Mitglied im Behinderenbeirat?
Wer Interesse an einer aktiven Mitarbeit im Behindertenbeirat hat, kann sich dafür selbst bewerben. Dazu gibt es das Bewerbungsformular.
Das ausfüllte Formular muss bis um 31. Oktober 2026 zum Landkreis geschickt werden. Das kann auch per E-Mail gemacht werden.
Wenn die Frist abgelaufen ist, werden die Mitglieder des Behindertenbeirates vom Kreisausschuss des Landkreises ernannt. Insgesamt arbeiten 15 Personen fünf Jahre lang aktiv im Behindertenbeirat mit.
Was macht der Behindertenbeirat?
Der Behindertenbeirat berät den Kreisausschuss und die Kreisverwaltung in allen wichtigen Angelegenheiten, bei denen die Interessen von Menschen mit Behinderung betroffen sind. Der Behindertenbeirat hilft bei der Lösung aktueller Probleme. Er gibt Anregungen, Ideen und Vorschläge für die Gestaltung der sozialen Umwelt und einen barrierefreien Zugang zu Dienstleistungsangeboten in allen Lebensbereichen wie Gesundheit, Bildung, Arbeit, Kultur, Wohnen, Freizeit, Mobilität und Infrastruktur. Er setzt sich dafür ein, dass behinderte Menschen nicht mehr benachteiligt werden. Und er entwickelt Maßnahmen, wie die Teilhabe von Menschen mit Behinderung gefördert werden kann.
Wichtige Themen waren zum Beispiel:
Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden.
Barrierefreie Busse und Busbahnhöfe
rechtliche Situation von Behindertenparkplätze
Bewusstseinsbildung im Umgang mit Behinderung
Öffentlichkeitsarbeit
Warum gibt es den Behindertenbeirat?
Seit dem 26. März 2009 ist die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) geltendes Recht in der Bundesrepublik Deutschland. In der Präambel der UN-BRK ist festgelegt, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit der Mitwirkung an Entscheidungsprozessen, die sie betreffen, haben sollen.
Daraufhin hat der Kreistag einen Beschluss gefasst und einen Aktionsplan über die Rechte von Menschen mit Behinderung verabschiedet. Der Aktionsplan enthält Vorschläge, wie Menschen mit Behinderung besser am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Wie das umgesetzt werden kann, wissen betroffene Menschen am besten. Daher gibt es den Behindertenbeirat. Er wurde 2016 das erste Mal gewählt.
Wird die Arbeit im Behindertenbeirat bezahlt?
Die Mitglieder des Behindertenbeirates erhalten eine Aufwandentschädigung für jede Sitzung an der sie teilnehmen. Das sind momentan 25 €. Außerdem erhalten sie die Kosten erstattet, die ihnen für die Teilnahme entstehen. Zum Beispiel die Fahrtkosten, wenn sie mit dem Bus zum Ort der Sitzung gefahren sind.
Sie haben eine Anregung zum neuen Bürgerservice auf unserer Webseite, oder vermissen eine Dienstleistung?
Dann freuen wir uns über eine Mitteilung über unseren digitalen Briefkasten (Öffnet in einem neuen Tab)! Die zuständige Abteilung ist der Fachdienst Digitale Verwaltung (Öffnet in einem neuen Tab).