Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung

Details

Ausländische Staatsangehörige, die sich für eine schulische oder berufliche Ausbildung, ein Studium oder einen sonstigen Ausbildungszweck in Deutschland aufhalten möchten, benötigen grundsätzlich eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis, sofern sie nicht aufgrund anderer rechtlicher Regelungen von dieser Verpflichtung befreit sind. Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung ermöglicht den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland für die Dauer der jeweiligen Bildungs- oder Qualifizierungsmaßnahme.

Die Erteilung erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes, insbesondere der Regelungen des Abschnitts 3 „Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung“. Hierzu zählen unter anderem Aufenthalte zum Studium, zur betrieblichen oder schulischen Berufsausbildung, zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, für studienbezogene Praktika, Sprachkurse sowie weitere Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.

Im Rahmen des Antragsverfahrens werden die jeweiligen persönlichen, ausbildungsbezogenen und aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen geprüft. Hierzu gehören insbesondere der Nachweis des Ausbildungs- oder Studienplatzes, die Sicherung des Lebensunterhalts sowie gegebenenfalls weitere gesetzlich vorgesehene Voraussetzungen.

Kosten

Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis: 100,00 €

Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis: 93,00 €

Wechsel des Aufenthaltszweck einschließlich Verlängerung: 98,00 €

Verfahrensablauf

Ablauf bei der Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis

Sollte Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis bald ihre Gültigkeit verlieren, erhalten Sie ein Schreiben der Ausländerbehörde, in dem Sie dazu aufgefordert werden einen Online-Antrag auf die Verlängerung Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis zu stellen. In diesem Schreiben werden Ihnen bereits die Unterlagen aufgelistet, welche für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis benötigt werden.

Ablauf bei der erstmaligen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

Fall Sie das erste Mal eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, können Sie sich auf der Webseite der Ausländerbehörde zu den Voraussetzungen und dem Verfahrensablauf bei der Beantragung Ihrer beabsichtigten Aufenthaltserlaubnis informieren: Aufenthaltstitel für die Ausbildung | Landkreis Marburg-Biedenkopf
Nachdem Sie sich entschieden haben, welcher Aufenthaltstitel zu Ihren persönlichen Voraussetzungen passt, können Sie diesen auf dieser Seite durch den Onlinedienst (Online-Antrag) beantragen.

Weiterführende Informationen

Meine Aufenthaltserlaubnis läuft ab bevor ich einen neuen Aufenthaltstitel bekomme. Was bekomme ich für die Übergangszeit?

Sollte Ihre Aufenthaltserlaubnis ablaufen bevor Sie Ihren neuen Aufenthaltstitel bekommen haben, müssen Sie bei der Ausländerbehörde vorbeikommen um eine Fiktionsbescheinigung zu erhalten.

Kommen Sie dafür drei Tage vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde vorbei. Die Fiktionsbescheinigung verlängert die Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis, weswegen Sie die beiden Dokumente immer zusammen bei sich haben müssen.

Nähre Informationen zur Fiktionsbescheinigung erhalten Sie hier.

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