Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
Details
Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland einer Beschäftigung oder selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen möchten, benötigen grundsätzlich eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis , sofern sie nicht aufgrund anderer rechtlicher Regelungen von dieser Verpflichtung befreit sind. Die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit ermöglicht den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland und regelt zugleich den Umfang der erlaubten beruflichen Tätigkeit.
Die Erteilung erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes und kann je nach Qualifikation, Art der Beschäftigung sowie den individuellen Voraussetzungen an bestimmte Bedingungen geknüpft sein. Hierzu zählen beispielsweise Fachkräfte mit Berufs- oder Hochschulabschluss, Beschäftigte in besonderen Berufsgruppen, Selbstständige oder Personen, die aus anderen aufenthaltsrechtlichen Gründen eine Erwerbstätigkeit aufnehmen dürfen.
Im Rahmen des Antragsverfahrens werden die jeweiligen persönlichen, beruflichen und aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen geprüft. Je nach Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein.
Online-Dienste
Kosten
Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis: 100,00 €
Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis: 93,00 €
Wechsel des Aufenthaltszweck einschließlich Verlängerung: 98,00 €
Verfahrensablauf
Ablauf bei der Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis
Sollte Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis bald ihre Gültigkeit verlieren, erhalten Sie ein Schreiben der Ausländerbehörde, in dem Sie dazu aufgefordert werden einen Online-Antrag auf die Verlängerung Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis zu stellen. In diesem Schreiben werden Ihnen bereits die Unterlagen aufgelistet, welche für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis benötigt werden.
Ablauf bei der erstmaligen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
Fall Sie das erste Mal eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, können Sie sich auf der Webseite der Ausländerbehörde zu den Voraussetzungen und dem Verfahrensablauf bei der Beantragung Ihrer beabsichtigten Aufenthaltserlaubnis informieren: Aufenthaltstitel für die Arbeit | Landkreis Marburg-Biedenkopf
Nachdem Sie sich entschieden haben, welcher Aufenthaltstitel zu Ihren persönlichen Voraussetzungen passt, können Sie diesen auf dieser Seite durch den Onlinedienst (Online-Antrag) beantragen.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Meine Aufenthaltserlaubnis läuft ab bevor ich einen neuen Aufenthaltstitel bekomme. Was bekomme ich für die Übergangszeit?
Sollte Ihre Aufenthaltserlaubnis ablaufen bevor Sie Ihren neuen Aufenthaltstitel bekommen haben, müssen Sie bei der Ausländerbehörde vorbeikommen um eine Fiktionsbescheinigung zu erhalten.
Kommen Sie dafür drei Tage vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde vorbei. Die Fiktionsbescheinigung verlängert die Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis, weswegen Sie die beiden Dokumente immer zusammen bei sich haben müssen.
Nähre Informationen zur Fiktionsbescheinigung erhalten Sie hier.