Bürgerservice

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Anzeige einer Geflügelhaltung

Details

Um den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen, müssen Sie folgende Anmeldungen durchführen:

Veterinäramt: Die Tierhaltung muss dort vor Beginn der Haltung angezeigt werden. Dies dient in erster Linie dem Seuchenschutz (z.B. bei Geflügelpest)

Registriernummer (HVL): Sie benötigen eine Registriernummer nach der Viehverkehrsverordnung. Diese kann über den HVL Alsfeld beantragt werden.

Hessische Tierseuchenkasse (HTSK): Jedes Geflügel muss hier gemeldet werden. Die Anmeldung kann direkt über das Online-Formular der Hessischen Tierseuchenkasse erfolgen. Der Beitrag richtet sich nach der Bestandsgröße und ist in der Regel sehr gering.


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Dann freuen wir uns über eine Mitteilung über unseren digitalen Briefkasten (Öffnet in einem neuen Tab)! Die zuständige Abteilung ist der Fachdienst Digitale Verwaltung (Öffnet in einem neuen Tab).

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