Inhalt anspringen

Fördergrundsätze „Weiterführung der Vereinsarbeit“

Neben dem Bau und der Sanierung von Sportstätten stellt die Hessische Landesregierung Mittel für die "Weiterführung der Vereinsarbeit" bereit. Dieses Programm ist bewusst breit gefächert und erreicht mit seinen unterschiedlichen Fördermaßnahmen die Vereinsarbeit.

1. Beschreibung des Programms

Bei Nachweis einer besonderen finanziellen Belastung - insbesondere durch Ausgaben für die Anschaffung von langlebigen Sportgeräten, Instandhaltungen und besonderen Maßnahmen und Projekten - kann hessischen Sportvereinen als Mitgliedern im Landessportbund Hessen und Sportverbänden eine Zuwendung zur Weiterführung der Vereins- bzw. Verbandsarbeit bewilligt werden. In Ausnahmefällen kann die Zuwendung auch auf der Grundlage beigefügter Rechnungen nachträglich bewilligt werden. Die Zuwendung wird als Projektförderung in Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt.

2. Antrag

Die Zuwendung wird mit dem als Anlage beigefügten Antrag über den Landkreis (Sportamt) beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) beantragt. Auf den Antrag kann im Landesportal Hessen (www.hessen.de (Öffnet in einem neuen Tab)) und auf der Internetseite des HMdIS (www.hmdi.hessen.de (Öffnet in einem neuen Tab)) zugegriffen werden.

3. Förderumfang

In Abhängigkeit von den Gesamtkosten und der finanziellen Belastung des Vereins werden Zuwendungen in Höhe von bis zu 10.000,-- € gewährt. Die regional zuständigen Sportämter der Vereine und der Landessportbundes Hessen werden informiert.

4. Nachweis der Verwendung

Zuwendungen bis zu 500,-- €
Der Zuwendungsempfänger hat eine rechtsverbindlich unterzeichnete Empfangs- und Verwendungsbestätigung vorzulegen. Diese Bestätigung wird dem Kontierungsbeleg beigefügt.

Zuwendungen von 501,-- € bis 2.500,-- €
Der Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung wird durch Vorlage quittierter Zweitrechnungen über mindestens den Zuwendungsbetrag erbracht.

Zuwendungen über 2.500,-- €
Es ist ein vereinfachter Verwendungsnachweis gem. § 44 Hessische Landeshaushaltsordnung vorzulegen.

Inkrafttreten

Die Fördergrundsätze treten am 01.01.2012 in Kraft.

Kontakt:

Vielen Dank fürs Teilen

Erläuterungen und Hinweise