Wichtige Hinweise für die Antragsstellung
Der Fachdienst Kultur und Sport fördert und berät dabei alle Sportvereine und Sportverbände des Landkreises Marburg-Biedenkopf
Die genauen Förderbedingungen finden Sie im Kreissportplan.
Sportstättenbau
Wichtige Hinweise für die Antragsstellung im Bereich Sportstättenbau
Es gibt verschiedene Förderermöglichkeiten im Bereich des Sportstättenbaus in Hessen und es gibt dazu auch unterschiedliche Anträge und Abläufe.
I. Anträge an das Ministerium des Inneren und für Sport und an den Landkreis Marburg-Biedenkopf
Allgemeines:
Bitte alle Anträge (außer beim Programm Weiterführung der Vereinsarbeit) in zweifacher Ausfertigung an die Kreisverwaltung senden. Ein Antrag geht immer an das Land, einer verbleibt beim Landkreis.
Für alle Baumaßnahmen können parallel Zuschüsse vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) und vom Landkreis beantragt werden.
Fördermittel gibt es zudem beim Landessportbund Hessen e.V. Letztere sind allerdings kontingentiert und abhängig von der Anzahl der Vereinsmitglieder. Die einem Verein zugeteilten Mittel in Vorjahren, sind für diesen Verein dann erst wieder nach Ablauf von acht Jahren verfügbar (Beispiel: 2021 wurden 5.000 € ausgezahlt, dieser Betrag steht erst wieder im Jahr 2029 zur Verfügung).
Für die Beantragung von Kreis- und Landesmitteln ist eine gleichzeitige Beantragung von Fördermittel beim Landessportbund keine Bedingung.
Weitergehende Informationen zur Landesförderung finden sich auf den Internetseiten des HMdIS (https://innen.hessen.de/Sport/Sportstaettenbau-und-foerderung (Öffnet in einem neuen Tab)).
1. Anträge im Rahmen des Sonder-Investitionsprogramms „Sportland Hessen“
Hier müssen die Anträge über den Landkreis Marburg-Biedenkopf (Fachdienst Kultur und Sport, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg) an das HMdIS verschickt werden. Der Landkreis muss eine Stellungnahme dazu abgeben und danach werden die Unterlagen an das HMdIS weiterversandt. Die Vereine erhalten einen Zwischenbescheid mit der voraussichtlichen Förderhöhe seitens des Kreises. Die Förderhöchstgrenze des Landes liegt je Antrag bei maximal 50.000 Euro im Rahmen dieses Programms.
Der Sportkreis Marburg-Biedenkopf muss hierzu eine Stellungnahme abgeben! Der Landkreis leitet den Antrag an den Sportkreis zur Überprüfung weiter.
2. Anträge auf Förderung im Rahmen der „Weiterführung der Vereinsarbeit“ des Landes.
Hier können die Anträge in vereinfachter Form seit Januar 2021 auch direkt online beim Land gestellt werden. Über folgenden Link gelangen Sie zum Antrag.
Die Förderhöchstgrenze seitens des Landes liegt bei 10.000 Euro je Maßnahme.
Der Zwischenbescheid vom Landkreis muss bei der Antragsstellung an das Land vorher nicht vorliegen.
Bitte senden Sie uns einen eigenen Antrag auf Förderung durch den Landkreis zu. Diesen Vordruck finden Sie auf unseren Sport-Internetseiten. Wir senden Ihnen diesen neuen Antrag auch gerne per Mail oder auf dem Postweg zu.
Der Sportkreis muss hierzu keine Stellungnahme abgeben.
3. Anträge auf Förderung im Rahmen des Vereinseigenen Sportstättenbaus (Neubauten und große Sanierungsmaßnahmen).
Hier geht es um Neu-, Ersatzneu- oder Erweiterungsbauten von Sportstätten, aber auch um den Aus- oder Umbau von Sportstätten, die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten sowie um die Ausstattung von Sportstätten.
Hinweis: Diese Maßnahmen müssen zuvor für die Dringlichkeitsliste (Prioritätenliste) des Landkreises über den Fachdienst Kultur und Sport angemeldet werden. Die Prioritätensetzung erfolgt durch den Kreisausschuss nach der Beratung in der Sportkommission. Da in der Regel immer nur eine Maßnahme pro Landkreis im Jahr durch das Land Hessen bewilligt wird, ist mit einer entsprechenden Wartezeit zu rechnen.
Diese Anträge müssen beim Landkreis bis zum 1. Oktober eines jeden Jahres eingegangen sein, damit der Landkreis seine Prioritätenliste für das jeweils kommende Jahr zeitlich korrekt an das Land melden kann.
Der Sportkreis Marburg-Biedenkopf muss hierzu eine Stellungnahme abgeben! Der Landkreis klärt die Stellungnahme mit dem Sportkreis Marburg-Biedenkopf ab.
Ein vorzeitiger Baubeginn gefährdet grundsätzlich bei allen Maßnahmen die Förderung! Nur in besonders begründeten Fällen kann beim Hessischen Innenministerium ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden.
Anträge von Vereinen aus der Universitätsstadt Marburg werden vom Landkreis
Marburg-Biedenkopf nach dem Kreissportplan zusätzlich zur Förderung durch die Stadt Marburg mit 5 % der anrechenbaren Kosten gefördert.
Weitergehende Informationen zur Förderung durch den Landkreis befinden sich auf den Internetseiten des Landkreises. E-Mail: Sportmarburg-biedenkopfde. Gerne beraten wir Sie zu den jeweiligen Programmen. Kreisausschuss Marburg-Biedenkopf, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg.
II. Anträge an den Landessportbund über den Sportkreis Marburg-Biedenkopf
Der Landessportbund Hessen e.V. unterhält einen Vereinsförderungsfonds, der überwiegend aus den Mitteln von „Hessen-Lotto“ finanziert wird. Der Antrag ist zunächst formlos, gerne per E-Mail (infosk-mrbidde), direkt an den Sportkreis Marburg-Biedenkopf zu stellen und sollte lediglich einen Hinweis über die geschätzten Kosten und den Verwendungszweck, Baumaßnahme oder Anschaffung von langlebigen Sportgeräten, enthalten. Es sollte ein Eigenanteil von 25 % der Kosten gewährleistet sein.
Zusätzlich werden Klimaschutz- und Kosteneinsparmaßnahmen gefördert.
Bitte fordern Sie den kostenlosen Öko-Check für Sportanlagen an.
Diese Anträge müssen nicht über die Kreisverwaltung laufen, sondern sind direkt an den Sportkreis zu richten.
Weitergehende allgemeine Informationen und zur Förderung befinden sich im Internet unter: http://www.lsbh-vereinsberater.de (Öffnet in einem neuen Tab).
Unser Newsletter versorgt Sie regelmäßig mit interessanten und wichtigen Informationen rund um den Sport. Bitte melden Sie sich gleich auf der Startseite für den Bezug an.
Landesprogramm: Maßnahmen zur Weiterführung der Vereinsarbeit
Kleinere Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen
Anträge beim Land Hessen
Hier können die Anträge seit Januar 2021 auch direkt online beim Land gestellt werden. Über folgenden Link gelangen Sie zum Antrag.
Anträge beim Landkreis Marburg-Biedenkopf
Neu hingegen ist, dass Sie einen gesonderten Antrag bei uns stellen müssen. Dafür senden Sie uns bitte vorab einen Antrag auf Förderung durch den Landkreis zu. Das Antragsformular des Landkreises finden Sie hier zum Download.
Wir senden Ihnen dieses neue Antragsformular auch gerne per Mail oder auf dem Postweg zu. Mit unserem Zwischenbescheid und der Aussage über die mögliche Förderhöhe des Landkreises können Sie dann auch den Antrag beim Land Hessen stellen. Der Antrag von uns muss bei der Antragsstellung an das Land nicht zwingend vorher vorliegen, erleichtert jedoch die Arbeit aller Beteiligten.
Der Sportkreis muss hierzu keine Stellungnahme abgeben.
Landesprogramm: Vereinseigener Sportstättenbau
Neubauten und große Sanierungsmaßnahmen
- Neu-, Ersatzneu- oder Erweiterungsbau von Sportstätten
- Aus- oder Umbau von Sportstätten
- Sanierung und Modernisierung von Sportstätten
- Ausstattung von Sportstätten
Diese Maßnahmen müssen zuvor bis zum 1. Oktober eines jeden Jahres für die Dringlichkeitsliste (Prioritätenliste) des Landkreises über den Fachdienst Kultur und Sport angemeldet werden. Die Prioritätensetzung erfolgt durch den Kreisausschuss nach der Beratung in der Sportkommission. Da immer nur 1-2 Maßnahmen im Jahr durch das Land Hessen bewilligt werden, ist mit einer Wartezeit zu rechnen. Ein vorzeitiger Baubeginn gefährdet die Förderung. In begründeten Fällen kann beim Hessischen Innenministerium ein Ausnahmeantrag gestellt werden.
Links
WICHTIG:
Sämtliche Antragsunterlagen reichen Sie bitte immer in zweifacher Ausfertigung mit Stellungnahme der Stadt/Gemeinde und des Sportkreises Marburg-Biedenkopf beim Fachdienst Kultur und Sport ein.
Landesprogramm: Sonderinvestitionsprogramm „Sportland Hessen“
Bau- und Instandsetzungsmaßnahmen mittlerer Größenordnung
WICHTIG:
Sämtliche Antragsunterlagen reichen Sie bitte immer in zweifacher Ausfertigung mit Stellungnahme der Stadt/Gemeinde und des Sportkreises Marburg-Biedenkopf beim Fachdienst Kultur und Sport ein.
SWIM-Programm
Mit dem 50 Millionen Euro umfassenden Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogramm (SWIM) fördert die Landesregierung den Erhalt und die Modernisierung der hessischen Hallen- und Freibäder. Die Hessische Landesregierung unterstreicht mit diesem Programm, dass sie die Bedeutung der Bäder sowohl für den ländlichen Raum als auch für den Schwimmsport würdigt und deren Erhalt und Modernisierung gezielt fördert. Jährlich werden dafür bis 2023 zehn Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Kommunen, gemeinnützige Vereine und öffentliche Schwimmbadbetreiber können eine Förderung beantragen und ihre Maßnahmen planen.
Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf Maßnahmen, welche die Betriebskosten und insbesondere den Energieverbrauch senken. Wichtig ist zudem, dass die Schwimmbäder Schulschwimmen oder Schwimmkurse anbieten. Wenn ein kommunaler Sportstättenentwicklungsplan vorliegt, wird dies ebenfalls bei der Prüfung einer Fördermöglichkeit berücksichtigt.
Das HMdIS fordert eine Prioritätenliste seitens der Landkreise ein. Da diese Liste Anfang bis Mitte Oktober von der Sportkommission erstellt werden und dann vom Kreisausschuss beschlossen werden soll, müssen die möglichen Voranträge bis spätestens zum 1. Oktober eines jeden Jahres an folgende Adresse geschickt werden:
Kreisausschuss Marburg-Biedenkopf
Stabsstelle Dezernatsbüro des Landrates
Fachdienst Kultur und Sport
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg
Für Auskünfte und Informationen zum Programm steht der Fachdienst Kultur und Sport gerne zur Verfügung (Sportmarburg-biedenkopfde, Tel.: 06421 405-1273).
Kontakt
Adresse
Fachdienst Kultur und Sport
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg
- Barrierefreier Zugang
- WC
Buslinien:
Linie 2, 3 und 13 (H Schubertstraße)
Linie 6 und Bus MR-81 (H Kreishaus A1)
Linie 6 (H Kreishaus B2)
Linie MR-80 (H Kreishaus B4)
Kontakt
Zeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung.