Der Landkreis Marburg-Biedenkopf erkennt die Bedeutung einer gut ausgebauten Sportstätteninfrastruktur, da Sport ohne geeignete Bewegungsräume nicht denkbar ist. Eine gut ausgebaute und moderne Infrastruktur ist essenziell, um die gesellschaftliche Teilhabe, Gesundheit und den sozialen Zusammenhalt zu fördern. Der Landkreis unterstützt den Bau, die Erweiterung und Modernisierung von Sportstätten sowie die Beschaffung von Sportstättenpflegegeräten.
Daher unterstützt der Landkreis den Bau, die Erweiterung und Modernisierung von Sportstätten sowie die Beschaffung von Sportstättenpflegegeräten im Rahmen verschiedener Förderprogramme. Vom Landkreis gefördert werden jene Sportvereine, die Mitglied des Landessportbundes Hessen (lsbh) oder einer der ihm angeschlossenen Sportverbände sind. Eine Förderung von Vereinen, die nicht dem lsbh angehören, ist ebenfalls möglich, sofern diese nachweislich überwiegend sportliche Aktivitäten ausüben bzw. sportliche Angebote anbieten und ihre Arbeit im Einklang mit den sportpolitischen Leitlinien (Öffnet in einem neuen Tab) (Öffnet in einem neuen Tab)des Landkreises steht.
Die Höhe des Kreiszuschusses bei Infrastrukturmaßnahmen beträgt bis zu 10 Prozent der anerkannten, zuwendungsfähigen Gesamtkosten einschließlich der beantragten Eigenleistungen. Bei der Sportstättenförderung ist die Förderhöchstgrenze auf maximal 150.000 Euro festgesetzt. Anträge von Vereinen aus der Universitätsstadt Marburg können vom Landkreis Marburg-Biedenkopf nach dem Kreissportplan zusätzlich zur Förderung durch die Stadt Marburg mit dem hälftigen Zuschuss gefördert werden.
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf fördert auch Maßnahmen, zu denen Landesmittel nicht gewährt werden.
Fördermittelgeber im Sportstättenbau
Im Bereich des Sportstättenbaus stehen Sportvereinen mehrere Fördermittelgeber zur Verfügung. Fördermittelgeber im Sportbereich sind insbesondere:
- Landkreis Marburg-Biedenkopf (Fachdienst Partizipation, Ehrenamt und Sport)
- Land Hessen (Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege – HMFG)
- Kommune
- Landessportbund Hessen e. V. (lsbh) - Für Mitgliedsvereine besteht die Möglichkeit, eine Förderung aus dem Vereinsförderungsfonds des Landessportbundes zu beantragen. Diese Mittel stammen überwiegend aus Erlösen von Hessen-Lotto.
Der Antrag wird formlos per E-Mail an den Sportkreis Marburg-Biedenkopf (Öffnet in einem neuen Tab) gestellt. Es genügt ein kurzer Hinweis zu den geschätzten Kosten und dem Verwendungszweck (z. B. langlebige Sportgeräte oder kleinere Baumaßnahmen).
Im Bereich des Sportstättenbaus ist eine Kombination verschiedener Fördermittel oft sinnvoll und empfehlenswert. Nachfolgend geben wir Ihnen Hinweise zu den Förderprogrammen des Landes Hessen. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf orientiert sich im Bereich des Sportstättenbaus an den Antragsverfahren des Landes, abweichende Regelungen entnehmen Sie bitte den weiteren Hinweisen.