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Hallen- und Sportstättennutzung

Der Landkreis unterhält eine Vielzahl von Sportstätten. Diese Sportstätten dienen vorrangig dem Sportbetrieb der vom Landkreis getragenen Schulen.
Darüber hinaus können diese kreiseigenen Sportstätten auf Antrag für außerschulische, nichtgewerbliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden.

Bei der Nutzung von kreiseigenen Sporthallen / Sportstätten ist der Antrag rechtzeitig vor der Veranstaltung zu stellen. Bei Veranstaltungen mit großer Teilnehmerzahl (ab 201 Personen!) ist der Antrag spätestens sechs Wochen vor der geplanten Veranstaltung zu stellen.

Erst nach schriftlicher Rückmeldung durch den Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf kann die beantragte Nutzung erfolgen.

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