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Aufhebung der Allgemeinverfügung - Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern

Aufhebung der Allgemeinverfügung zum Ausschluss des Gemeingebrauchs sowie des Eigentümer- und Anliegergebrauchs im Hinblick auf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern 

Die wasserrechtliche Allgemeinverfügung zum Ausschluss des Gemeingebrauchs sowie des Eigentümer- und Anliegergebrauchs im Hinblick auf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern vom 21.07.2022 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Der Wasserhaushalt im Landkreis Marburg-Biedenkopf konnte sich in den letzten Wochen u. a aufgrund der sinkenden Temperaturen sukzessive erholen. Daher ist das Aufrechterhalten der vorgenannten Allgemeinverfügung nicht weiter erforderlich.

Landkreis Marburg-Biedenkopf 

Marburg, 30.11.2022 

gez. Jens Womelsdorf
Landrat 

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