Inhalt anspringen

Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses

23.11.2022

Am Dienstag, 29.11.2022, 16:00 Uhr, findet im Sitzungssaal (Raumnummer: 005) des Kreisverwaltungsgebäudes in 35043 Marburg-Cappel, Im Lichtenholz 60, eine öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses statt.

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 11.10.2022 (siehe Anlage)
  2. Bericht der Verwaltung des Fachbereiches Familie, Jugend und Soziales
  3. Bericht des Kreisjugendparlaments
  4. Beschlussfassung zu den Auszügen aus dem Haushaltsplanentwurf 2023 des Landkreises Marburg-Biedenkopf für folgende Budgets und Produkte:
    - Budget – 11 FB Kreisorgane und IT
    Produkt 01010303 Kreisorgane/ Kreisjugendparlament
    - Budget 50 – FB Familie, Jugend und Soziales
    Produktbereich 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

    sowie

    Kenntnisnahme der Auszüge aus dem Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 des Eigenbetriebes Jugend-  und Kulturförderung für die Einrichtungen:
    - Jugenderholungsheim Schuby
    - Kreisjugendheim Wolfshausen
    - Zeltlager Glücksburg
    - Vermögensplan
    (siehe Anlage)
  5. Sachstandsbericht zur Ausbildungs- und Arbeitsmarktstellensituation junger Menschen in den Rechtskreisen SGB II und SGB III durch die Agentur für Arbeit (Herr Becker) und das KreisJobCenter (Herr Hikade)
  6. Verschiedenes

Die Sitzung des Jugendhilfeausschusses wird im Tagungsgebäude Raum 005 der Kreisverwaltung stattfinden. Es wird eine Sitzordnung vorbereitet, die die Einhaltung von Mindestabständen gewährleistet. Des Weiteren gelten die nachstehenden Verhaltensweisen:

  • Personen mit Erkältungskrankheiten (Fieber, Schnupfen, Husten etc.) werden dringend gebeten, der Sitzung fernzubleiben.
     
  • Personen, die aus einer vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Virusvariantengebiet eingestuften Region wieder nach Hessen einreisen, haben sich über die geltenden Bestimmungen bzgl. einer häuslichen Quarantäne und der Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt zu informieren und diese einzuhalten.
     
  • Direkter körperlicher Kontakt, wie z. B. Händeschütteln, soll vermieden werden.
     
  • Während der gesamten Sitzung sowie im Vorfeld und auch im Nachgang der Sitzung soll bei Begegnungen mit anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
     
  • Personen, die zur Risikogruppe für schwere Verläufe bei einer Covid-19-Infektion gehören, wird die Teilnahme an der Sitzung nach eigenem Ermessen freigestellt.

Es wird dringend empfohlen, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen, insbesondere sobald der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. 

Hinweis: Wir behalten uns Änderungen der o.g. Hygieneregelung bis zur Sitzung vor. 

Marburg, 22.11.2022

gez. Werner Hesse
Vorsitzender

Zur PDF-Version

Vielen Dank fürs Teilen

Erläuterungen und Hinweise