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Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie, Jugend, Gesundheit und Sport

05.11.2022

Am Donnerstag, 10.11.2022, 15:00 Uhr, findet im Sitzungssaal (Raumnummer: 005) des Kreisverwaltungsgebäudes in 35043 Marburg-Cappel, Im Lichtenholz 60, eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie, Jugend, Gesundheit und Sport statt.

Tagesordnung: 

  1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Niederschrift vom 22.09.2022
  2. Vorstellung des Fachdienstes Kultur und Sport durch Herrn Dr. Markus Morr
  3. Antrag der UWG-Fraktion betreffend Initiative zur Gründung von Seniorenräten
  4. Resolutionsantrag der Fraktionen von SPD und CDU betreffend „Mehr Therapieplätze für Kinder und Jugendliche“
  5. Antrag der Fraktion Die LINKE betreffend: "Sicherstellung der Haus- und Fachärztlichenversorgung im Landkreis Marburg-Biedenkopf und zügige Umsetzung des MVZ Steffenberg-Angelburg"
  6. Große Anfrage der FDP-Fraktion betreffend: "zum Stand der Brandbekämpfung im Kreisgebiet bei Oberrosphe (und anderen Einsatzorten) -  Brandschutz, Brandgefahr, weiteres Vorgehen, etc." vom 18.08.2022, eingegangen am 23.08.2022
  7. Verschiedenes

Es wird darauf hingewiesen, dass nur so vielen Besuchern*innen der Zutritt zum Sitzungssaal gewährt werden kann, wie Plätze unter Beachtung der vorgeschriebenen Abstandsregelungen zur Verfügung stehen. 

Bitte beachten Sie insbesondere die nachstehenden Regelungen des „Schutz- und Hygienekonzept für die Sitzungen des Kreistages, des Ältestenrates und der Ausschüsse des Landkreises Marburg-Biedenkopf“: 

1. Es wird allen Teilnehmenden empfohlen, mit Betreten des Gebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung in Form einer medizinischen Maske (OP-Maske oder virenfilternde Maske des Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil) zu tragen, insbesondere sobald der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden  kann. 

2. Es wird dringend empfohlen, dass alle Teilnehmenden, auch geimpfte und genesene Personen, nur mit einem negativen Testergebnis teilnehmen. Die zugrundeliegende Testung sollte höchstens 24 Stunden zurückliegen. 

Die weiteren Regelungen des Schutz- und Hygienekonzeptes können unter dem nachstehenden Link eingesehen werden: https://www.marburg-biedenkopf.de/kreisrecht/10_2-Anlage1.pdf (Öffnet in einem neuen Tab) 

Marburg, 03.11.2022 

gez. Sebastian Sack
Vorsitzender

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