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Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Landwirtschaft und Energie

16.09.2022

Am Mittwoch, 21.09.2022, 14:00 Uhr, findet im Sitzungssaal (Raumnummer: 005) des Kreisverwaltungsgebäudes in 35043 Marburg-Cappel, Im Lichtenholz 60, die 10. Sitzung des Ausschusses für Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Landwirtschaft und Energie statt.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Niederschrift vom 22.06.2022
  2. Bericht über die Umsetzung des Klimaschutzaktionsplanes und der Klimaschutzbeschlüsse des Kreistages
  3. Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend: „Aktuelle Klima-Situation (IPCC-Bericht 2021-2022) erfordert eine Anpassung und Intensivierung bisheriger Klimaschutz-Aktivitäten.“
  4. Antrag der FDP-Fraktion betreffend "Gasversorgung"
  5. Antrag der Fraktion DIE LINKE betr. „Ein Konzept zur Versorgungssicherheit mit Energie erstellen “
  6. Antrag der Fraktion Klimaliste, Bündnis 90/ Die Grünen, Die LINKE und Einzelabgeordneter Lerche betreffend: "Aufgeständerte Photovoltaik Module auf Schulhöfen schaffen Schattenorte und liefern Solarstrom“
  7. Antrag der Fraktionen von SPD und CDU betr. „Energiewende weiter gestalten“
  8. Antrag der FDP-Fraktion betreffend: "Lebensmittelverschwendung vorbeugen!"
  9. Resolutionsantrag der Fraktion CDU „Ernährung sichern, heimische Landwirtschaft unterstützen, Umwelt- und Klimaschutz örtlich stärken“
  10. Verschiedenes

Es wird darauf hingewiesen, dass nur so vielen Besuchern*innen der Zutritt zum Sitzungssaal gewährt werden kann, wie Plätze unter Beachtung der vorgeschriebenen Abstandsregelungen zur Verfügung stehen.

Bitte beachten Sie insbesondere die nachstehenden Regelungen des „Schutz- und Hygienekonzept für die Sitzungen des Kreistages, des Ältestenrates und der Ausschüsse des Landkreises Marburg-Biedenkopf“:

  1. Es wird allen Teilnehmenden empfohlen, mit Betreten des Gebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung in Form einer medizinischen Maske (OP-Maske oder virenfilternde Maske des Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil) zu tragen, insbesondere sobald der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.
  2. Es wird dringend empfohlen, dass alle Teilnehmenden, auch geimpfte und genesene Personen, nur mit einem negativen Testergebnis teilnehmen. Die zugrundeliegende Testung sollte höchstens 24 Stunden zurückliegen.

Die weiteren Regelungen des Schutz- und Hygienekonzeptes können unter dem nachstehenden Link eingesehen werden:

https://www.marburg-biedenkopf.de/kreisrecht/10_2-Anlage1.pdf

Marburg, 15.09.2022

gez. Hildegard Otto
Stellvertretende Vorsitzende

 

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