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Öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

15.06.2022

Am Montag, 27.06.2022, 15:00 Uhr, findet im Sitzungssaal (Raumnummer: 005) des Kreisverwaltungsgebäudes in 35043 Marburg-Cappel, Im Lichtenholz 60, die 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Niederschrift vom 16.05.2022
  2. Antrag des Abgeordneten Ruffert betreffend „Neufassung des Schutz- und Hygienekonzeptes für die Sitzungen des Kreistages, des Ältestenrates und der Ausschüsse“
  3. Beschlussfassung über die Gültigkeit der Wahl des Landrats im Landkreis Marburg-Biedenkopf gemäß § 50 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit § 74 der Hessischen Kommunalwahlordnung (KWO) in den aktuell gültigen Fassungen
  4. Satzung über die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege im Landkreis Marburg-Biedenkopf.
  5. Antrag der Fraktion DIE LINKE betr. „Bürger*innenbeteiligung im Landkreis Marburg-Biedenkopf durch Modelle direkter Demokratie stärken“
  6. Antrag der Fraktion DIE LINKE betr. „Gleiche Bildungschancen im Landkreis gewährleisten: Kostenloses Schülerjahresticket und Übernahme von Schülerbeförderungskosten für alle Kinder- und Jugendlichen im Landkreis gewährleisten“
  7. Anschluss-Förderung von Solaranlagen im Landkreis Marburg-Biedenkopf
  8. Verschiedenes

Es wird darauf hingewiesen, dass nur so vielen Besuchern*innen der Zutritt zum Sitzungssaal gewährt werden kann, wie Plätze unter Beachtung der vorgeschriebenen Abstandsregelungen zur Verfügung stehen.

Bitte beachten Sie insbesondere die nachstehenden Regelungen des Schutz- und Hygienekonzeptes:

  1. Es wird allen Teilnehmenden empfohlen, mit Betreten des Gebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung in Form einer medizinischen Maske (OP-Maske oder virenfilternde Maske des Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil) zu tragen, insbesondere sobald der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.
  2. Es wird dringend empfohlen, dass alle Teilnehmenden, auch geimpfte und genesene Personen, nur mit einem negativen Testergebnis teilnehmen. Die zugrundeliegende Testung sollte höchstens 24 Stunden zurückliegen. Dazu kann den Abgeordneten von der Verwaltung ein kostenfreier Laientest zur Verfügung gestellt werden.

Marburg, 15.06.2022

gez. Werner Hesse
Vorsitzender

 

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