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XXVII. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung für den Landkreis Marburg-Biedenkopf

Aufgrund der §§ 5, 5a, 29 und 30 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBL 2005 I S. 183) in der derzeit gültigen Fassung hat der Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf in seiner Sitzung am 20.05.2022 folgende XXVII. Nachtrags­satzung zur Änderung der Hauptsatzung für den Landkreis Marburg-Biedenkopf beschlossen:

Artikel 1
Der § 4a der Hauptsatzung für den Landkreis Marburg-Biedenkopf erhält folgende neue Fassung:

§ 4a
Film- und Tonaufnahmen 

Film- und Tonaufnahmen seitens der Kreisverwaltung sowie für eigene Zwecke des Landkreises sind vom Kreistagsvorsitzenden zu genehmigen. Dieser Genehmigung kann der Kreistag widersprechen.

Artikel 2
Der § 10 erhält folgende Fassung:

§ 10
Inkrafttreten

Die XXVII. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung für den Landkreis Marburg-Biedenkopf tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 


Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt.


Marburg, 25.05.2022

Der Kreisausschuss des
Landkreises Marburg-Biedenkopf


gez.: Marian Zachow
Erster Kreisbeigeordneter

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