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Öffentliche Bekanntmachung und Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 des Betriebes „Eigenbetrieb Jugend- und Kulturförderung"

1.  Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 

Der Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf hat in seiner Sitzung am 25.02.2022 den Jahresabschluss und die Behandlung des Jahresergebnisses des Eigenbetriebs Jugend- und Kulturförderung zum 31.12.2020 wie folgt festgestellt: 

  1. Der Kreistag stellt den Jahresabschluss 2020 des Betriebes „Eigenbetrieb Jugend- und Kulturförderung des Landkreises Marburg-Biedenkopf“ mit einem Jahresverlust von 402.355,52 € fest. Die Feststellung basiert auf der Grundlage des Prüfungsberichtes der GBZ Revisions und Treuhand AG sowie des Lageberichtes der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2020. 
  2. Der verbleibende Jahresgewinn 2020 des Betriebes gewerblicher Art (BgA) „Jugend- und Freizeiteinrichtungen“ in Höhe von 327.671,72 € wird in die Gewinnrücklage eingestellt. Der Verlust der übrigen Einrichtungen (Schloss und Kirchen) in Höhe von 730.027,24 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Ergänzend zu diesem Beschluss über die Ergebnisverwendung 2020 wird klargestellt, dass der Jahresgewinn aus der Geschäftstätigkeit des (BgA) „Jugend- und Freizeiteinrichtungen“ nicht zum Ausgleich der Fehlbeträge der übrigen Einrichtungen des Eigenbetriebs verwendet, sondern getrennt hiervon, wie im Jahresabschluss dargestellt, in die Rücklage eingestellt wird. 

2.  Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers zum Jahresabschluss 

„Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetrieb Jugend- und Kulturförderung des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Marburg, – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetrieb Jugend- und Kulturförderung des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Marburg, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 geprüft. 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse 

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit
  • dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. 

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.“ 

Marburg, den 07. Juni 2021 GBZ Revisions und Treuhand AG        
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft       
Boller
(Wirtschaftsprüfer)
Dr. Rausch
(Wirtschaftsprüfer)

Gemäß § 27 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz werden der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und der Behandlung des Jahresergebnisses sowie der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers hiermit öffentlich bekannt gemacht und ab dem 24.03.2022 auf der Internetseite www.marburg-biedenkopf.de (Öffnet in einem neuen Tab) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ bereitgestellt. 

3.  Öffentliche Auslegung 

Der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang), der Bestätigungsvermerk sowie der Lagebericht werden in der Zeit vom 24.03.2022 bis 01.04.2022 öffentlich ausgelegt und können im Zimmer 239 im 2. Obergeschoss der Kreisverwaltung des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg, eingesehen werden. Die Einsichtnahme kann jeweils von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr – 14.00 Uhr oder nach Vereinbarung erfolgen.  

Marburg, 16.03.2022

gez.Marian Zachow
Erster Kreisbeigeordneter

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