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Öffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Marburg-Biedenkopf

12.02.2022

Am Freitag, 25.02.2022, 11:00 Uhr, findet im großen Saal der Stadthalle Stadtallendorf, Bahnhofstraße 2, 35260 Stadtallendorf eine öffentliche Sitzung des Kreistages statt.

Tagesordnung: 

  1. Fragestunde
  2. Bericht des Kreisausschusses
  3. Aktuelle Stunde gemäß § 19 der Geschäftsordnung
  4. Wahl von Mitgliedern für die Partnerschaftskommission
    Drucksache 66/2021 KT
  5. Wahl von Mitgliedern für die Straßenbaukommission
    Drucksache 68/2021 KT
  6. Jahresabschluss des Eigenbetriebs Jugend- und Kulturförderung zum 31.12.2020
    Drucksache 98/2022 KT
  7. Festlegung des Wahlstichtages für die Neuwahl des Kreisjugendparlamentes Marburg - Biedenkopf
    Drucksache 99/2022 KT
  8. Zweite Fortschreibung des Schlüssigen Konzeptes zur Feststellung der angemessenen Unterkunftskosten für Leistungsberechtigte nach SGB II und SGB XII im Landkreis Marburg-Biedenkopf
    Drucksache 100/2022 KT
  9. Förderung von Solaranlagen im Landkreis Marburg-Biedenkopf
    Drucksache 101/2022 KT 
  10. Dringlichkeitsantrag des Einzelabgeordneten Dr.Michler (WDMR) betreffend: "Fortbildung zum Heilmittelwerbegesetz"
    Drucksache 92/2021 KT
  11. Dringlichkeitsantrag des Einzelabgeordneten Dr. Michler (WDMR) betreffend: "Beibehaltung der freien Impfentscheidung"
    Drucksache 93/2021 KT
  12. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend „Grund- und Oberflächenwasserschutz im Bereich WASAG, Stadtallendorf“
    Drucksache 103/2022 KT
  13. Antrag der Fraktionen von SPD und CDU betr. „Kommunen beim Klimawandel unterstützen“
    Drucksache 104/2022 KT 
  14. Antrag der Fraktion DIE LINKE  betr.: „Sanktionen im Kreisjobcenter aussetzen; Teilhabe und Existenzminimum sichern“
    Drucksache 105/2022 KT 
  15. Kenntnisnahmen
    15.1.  Radverkehrsentwicklung Landkreis Marburg-Biedenkopf – Bericht 2020/2021
    Drucksache 102/2022 KT
  16. Verschiedenes

Es wird darauf hingewiesen, dass nur so vielen Besuchern*innen der Zutritt zum Sitzungssaal gewährt werden kann, wie Plätze unter Beachtung der vorgeschriebenen Abstandsregelungen zur Verfügung stehen. 

Des Weiteren sind von den Sitzungsteilnehmer*innen sowie von den Besucher*innen die nachstehenden Verhaltensweisen zu beachten: 

  • Personen mit Erkältungskrankheiten (Fieber, Schnupfen, Husten etc.) werden dringend gebeten, der Sitzung fernzubleiben. 
  • Personen, die Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person hatten, sollten sich umgehend beim Gesundheitsamt melden und der Sitzung in jedem Fall fernbleiben. 
  • Personen, die aus einer vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet eingestuften Region wieder nach Hessen einreisen, haben sich über die geltenden Bestimmungen bzgl. einer häuslichen Quarantäne und der Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt zu informieren und diese einzuhalten. 
  • Direkter körperlicher Kontakt, wie z. B. Händeschütteln, ist zu vermeiden. 
  • Während der gesamten Sitzung sowie im Vorfeld und als auch im Nachgang der Sitzung ist bei Begegnungen mit anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. 
  • Hinweisschilder auf die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen werden gut sichtbar im oder vor dem Sitzungsraum angebracht und sind zu beachten.
  • Die Teilnehmenden tragen mit Betreten des Gebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung in Form einer medizinischen Maske (OP-Maske oder virenfilternde Maske des Standards FFP2, KN95 oder N95 ohne Ausatemventil). Die Pflicht zum Tragen einer solchen Mund-Nasen-Bedeckung gilt während der gesamten Sitzungsdauer, auch auf dem eigenen Sitzplatz. Das Tragen einer FFP2-Maske wird dringend empfohlen.

An der Kreistagssitzung können nur Personen teilnehmen, die einen Negativnachweis (3G-Nachweis) vorlegen. Dieser Nachweis wird am Eingang kontrolliert.  

Als 3G-Nachweis ist zugelassen: 

  1. Ein Impfnachweis im Sinne des § 2 Nr. 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (vollständiger Impfschutz), 
  2. ein Genesenennachweis im Sinne des § 2 Nr. 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverord-nung (nicht älter als 90 Tage), 
  3. ein Testnachweis im Sinne des § 2 Nr. 7 c) der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (nicht älter als 24 Stunden) der von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testver-ordnung vorgenommen oder überwacht wurde; die zugrundeliegende Testung kann auch durch einen PCR-Test erfolgen (nicht älter als 48 Stunden).

Es wird dringend empfohlen, dass auch geimpfte und genesene Personen nur mit einem negativen Testergebnis teilnehmen, auch wenn dies nicht angeordnet ist; die zugrundeliegende Testung sollte höchstens 24 Stunden zurückliegen. 

Eine Übersicht der Standorte der Bürgertestungen finden Sie auf der Homepage des Landkreises (https://www.marburg-biedenkopf.de/soziales_und_gesundheit/corona/Corona-Test.php (Öffnet in einem neuen Tab)). 

Marburg, 07.02.2022 

gez. Detlef Ruffert
Kreistagsvorsitzender

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