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Öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

04.12.2021

Am Montag, 13.12.2021, 15:00 Uhr, findet im Sitzungssaal (Raumnummer: 005) des Kreisverwaltungsgebäudes in 35043 Marburg-Cappel, Im Lichtenholz 60, die 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt.

Tagesordnung: 

  1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Niederschrift vom 29.11.2021
  2. Beschlussfassung Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Jugend- und Kulturförderung
  3. Beschlussfassung des Haushaltsplans 2022
  4. Beteiligungsbericht für das Wirtschaftsjahr 2020
  5. Digitalisierung der Schulen
    - Spende der Friedhelm-Wilmes-Stiftung, Wohratal, in Höhe von 750.000 € an den Landkreis Marburg-Biedenkopf
  6. Kenntnisnahme der beim Kreistagsvorsitzenden und der Landrätin eingegangenen Anzeigen gemäß § 18 Abs. 1 Hessische Landkreisordnung (HKO) i. V. m. § 26 a Hessische Gemeindeordnung (HGO)
  7. Verschiedenes

Es wird darauf hingewiesen, dass nur so vielen Besuchern*innen der Zutritt zum Sitzungssaal gewährt werden kann, wie Plätze unter Beachtung der vorgeschriebenen Abstandsregelungen zur Verfügung stehen. 

Des Weiteren sind von den Sitzungsteilnehmer*innen sowie von den Besucher*innen die nachstehenden Verhaltensweisen zu beachten: 

  • Personen mit Erkältungskrankheiten (Fieber, Schnupfen, Husten etc.) werden dringend gebeten, der Sitzung fernzubleiben. 
  • Personen, die Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person hatten, sollten sich umgehend beim Gesundheitsamt melden und der Sitzung in jedem Fall fernbleiben. 
  • Direkter körperlicher Kontakt, wie z. B. Händeschütteln, ist zu vermeiden. 
  • Während der gesamten Sitzung sowie im Vorfeld und als auch im Nachgang der Sitzung ist bei Begegnungen mit anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. 
  • Hinweisschilder auf die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen werden gut sichtbar im oder vor dem Sitzungsraum angebracht und sind zu beachten.
  • Die Teilnehmenden tragen mit Betreten des Gebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung in Form einer medizinischen Maske (OP-Maske oder virenfilternde Maske des Standards FFP2, KN95 oder N95). Die Pflicht zum Tragen einer solchen Mund-Nasen-Bedeckung gilt während der gesamten Sitzungsdauer, auch auf dem eigenen Sitzplatz. 

Marburg, 04.12.2021 

gez. Werner Hesse
Vorsitzender

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