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Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Integration und Gesellschaftlicher Zusammenhalt

06.11.2021

Am Mittwoch, 10.11.2021, 16:00 Uhr, findet im Sitzungssaal (Raumnummer: 005) des Kreisverwaltungsgebäudes in 35043 Marburg-Cappel, Im Lichtenholz 60, die 3. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Integration und Gesellschaftlicher Zusammenhalt statt.

Tagesordnung: 

  1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Niederschrift vom 15.09.2021
  2. Wahl eines*einer Vorsitzenden
  3. Zweites Zukunfts-Paket zur Überwindung der Corona-Pandemie - Förderung von Kommunen, der Wirtschaft, des Klimaschutzes und des Wohnungsbaus, Sicherstellung der ehrenamtlichen, sozialen und Bildungs-Infrastruktur
  4. Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER betreffend "Pandemie-Unterstützungspaket für den Landkreis Marburg – Biedenkopf"
  5. Verschiedenes

Es wird darauf hingewiesen, dass nur so vielen Besuchern*innen der Zutritt zum Sitzungssaal gewährt werden kann, wie Plätze unter Beachtung der vorgeschriebenen Abstandsregelungen zur Verfügung stehen. 

Des Weiteren sind von den Sitzungsteilnehmer*innen sowie von den Besucher*innen die nachstehenden Verhaltensweisen zu beachten: 

  • Personen mit Erkältungskrankheiten (Fieber, Schnupfen, Husten etc.) werden dringend gebeten, der Sitzung fernzubleiben. 
  • Personen, die Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person hatten, sollten sich umgehend beim Gesundheitsamt melden und der Sitzung in jedem Fall fernbleiben. 
  • Direkter körperlicher Kontakt, wie z. B. Händeschütteln, ist zu vermeiden. 
  • Während der gesamten Sitzung sowie im Vorfeld und als auch im Nachgang der Sitzung ist bei Begegnungen mit anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. 
  • Hinweisschilder auf die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen werden gut sichtbar im oder vor dem Sitzungsraum angebracht und sind zu beachten.
  • Die Teilnehmenden tragen mit Betreten des Gebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung in Form einer medizinischen Maske (OP-Maske oder virenfilternde Maske des Standards FFP2, KN95 oder N95). Die Pflicht zum Tragen einer solchen Mund-Nasen-Bedeckung gilt während der gesamten Sitzungsdauer, auch auf dem eigenen Sitzplatz. 

Marburg, 04.11.2021 

gez. Klaus Denfeld
Stellvertretender Vorsitzender

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