Inhalt anspringen

XXVI. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung für den Landkreis Marburg-Biedenkopf

13.10.2021

Aufgrund der §§ 5, 5a, 29 und 30 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBL 2005 I S. 183) in der derzeit gültigen Fassung hat der Kreistag in seiner Sitzung am 24.09.2021 folgende XXVI. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung für den Landkreis Marburg-Biedenkopf beschlossen:

Artikel 1

Der § 3 der Hauptsatzung für den Landkreis Marburg-Biedenkopf erhält folgende neue Fassung: 

§ 3
Kreisausschuss

(1) unverändert 

(2) unverändert 

neu: 

(3) Abweichend von der Festsetzung in Absatz (1) wird die Zahl der ehrenamtlichen Beigeordneten für die Wahlzeit vom 01.04.2021 bis zum 31.03.2026 auf siebzehn festgesetzt.

Artikel 2

Der § 10 erhält folgende Fassung: 

§10
In Kraft treten

Die XXVI. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung für den Landkreis Marburg-Biedenkopf tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Marburg, 08.10.2021

Der Kreisausschuss des 
Landkreises Marburg-Biedenkopf 

In Vertretung

gez.:
Marian Zachow
Erster Kreisbeigeordneter

Zur PDF-Version

Vielen Dank fürs Teilen

Erläuterungen und Hinweise