Inhalt anspringen

Öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

11.09.2021

Am Montag, 20.09.2021, 15:00 Uhr, findet im Sitzungssaal (Raumnummer: 005) des Kreisverwaltungsgebäudes in 35043 Marburg-Cappel, Im Lichtenholz 60, die 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Niederschrift vom 28.06.2021
  2. Gründungsbeitritt des Landkreises Marburg-Biedenkopf zum Landschaftspflegeverband Marburg-Biedenkopf e.V.
  3. Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER betreffend "Pandemie-Unterstützungspaket für den Landkreis Marburg – Biedenkopf"
  4. Antrag der Fraktionen von SPD und CDU betreffend "Spendeninitiative zur Unterstützung der von der Unwetterkatastrophe im Juli 2021 besonders betroffenen Landkreise Ahrweiler und Rhein-Erft-Kreis"
  5. Antrag der Fraktion DIE LINKE Betreff: „Auskömmliche Finanzierung des Suchthilfevereins Fleckenbühl e.V. sichern“
  6. Quartalsbericht für das 2. Quartal 2021
  7. Verschiedenes

Es wird darauf hingewiesen, dass nur so vielen Besuchern*innen der Zutritt zum Sitzungssaal gewährt werden kann, wie Plätze unter Beachtung der vorgeschriebenen Abstandsregelungen zur Verfügung stehen. 

Des Weiteren sind von den Sitzungsteilnehmer*innen sowie von den Besucher*innen die nachstehenden Verhaltensweisen zu beachten:

  • Personen mit Erkältungskrankheiten (Fieber, Schnupfen, Husten etc.) werden dringend gebeten, der Sitzung fernzubleiben.
  • Personen, die Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person hatten, sollten sich umgehend beim Gesundheitsamt melden und der Sitzung in jedem Fall fernbleiben.
  • Personen, die aus einer vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet eingestuften Region wieder nach Hessen einreisen, haben sich über die geltenden Bestimmungen bzgl. einer häuslichen Quarantäne und der Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt zu informieren und diese einzuhalten.
  • Direkter körperlicher Kontakt, wie z. B. Händeschütteln, ist zu vermeiden.
  • Während der gesamten Sitzung sowie im Vorfeld und als auch im Nachgang der Sitzung ist bei Begegnungen mit anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  • Hinweisschilder auf die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen werden gut sichtbar im oder vor dem Sitzungsraum angebracht und sind zu beachten.
  • Die Teilnehmenden tragen mit Betreten des Gebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung in Form einer medizinischen Maske (OP-Maske oder virenfilternde Maske des Standards FFP2, KN95 oder N95). Die Pflicht zum Tragen einer solchen Mund-Nasen-Bedeckung gilt während der gesamten Sitzungsdauer, auch auf dem eigenen Sitzplatz.
  • Die Besucher*innen müssen sich mit Namen und Adresse sowie Telefonnummer in ein Kontaktformular eintragen. Diese Daten sind im Notfall für das Gesundheitsamt vorgesehen, um im Falle einer festgestellten Infektion Kontakt zu den Besucher*innen aufnehmen zu können. Die erhobenen Daten werden für die Dauer eines Monats ab Beginn der Sitzung geschützt vor der Einsichtnahme durch Dritte vorgehalten und auf Anforderung an das Gesundheitsamt übermittelt sowie unverzüglich nach Ablauf der Frist gelöscht bzw. vernichtet.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit sich im Vorfeld der Sitzung auf freiwilliger Basis testen zu lassen. Eine Übersicht der Standorte der Bürgertestungen finden Sie auf der Homepage des Landkreises (https://www.marburg-biedenkopf.de/soziales_und_gesundheit/corona/Corona-Test.php).

Marburg, 09.09.2021

gez. Werner Hesse
Vorsitzender

Zur PDF-Version

Vielen Dank fürs Teilen

Erläuterungen und Hinweise