Artikel 1 |
Der § 2 der Hauptsatzung für den Landkreis Marburg-Biedenkopf erhält folgende neue Fassung:
§ 2 Ausschüsse und Fraktionen des Kreistages |
neu:
(1) Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse bestellt der Kreistag einen
- Haupt- und Finanzausschuss
- Ausschuss für Arbeit, Integration und gesellschaftlicher Zusammenhalt
- Ausschuss für Schule, Bildung und Kultur
- Ausschuss für Soziales, Familie, Jugend, Gesundheit und Sport
- Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Digitalisierung
- Ausschuss für Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Landwirtschaft und Energie
(§ 33 HKO in Verbindung mit § 62 Abs. 2 bis 6 HGO).
(2) bis (5) unverändert
Artikel 2 |
Der § 3 der Hauptsatzung für den Landkreis Marburg-Biedenkopf erhält folgende neue Fassung:
§ 3 Kreisausschuss |
(1) unverändert
(2) unverändert
neu:
(3) Abweichend von der Festsetzung in Absatz (1) wird die Zahl der ehrenamtlichen Beigeordneten für die Wahlzeit vom 01.04.2021 bis zum 31.03.2026 auf sechzehn festgesetzt.
Artikel 3 |
Der § 10 erhält folgende Fassung:
§10 In Kraft treten |
Die XXV. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung für den Landkreis Marburg-Bie-denkopf tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Marburg, 07.07.2021
Der Kreisausschuss des
Landkreises Marburg-Biedenkopf
gez.:
In Vertretung
Marian Zachow
Erster Kreisbeigeordneter