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XXV. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung für den Landkreis Marburg-Biedenkopf

12.07.2021

Aufgrund der §§ 5, 5a, 29 und 30 der Hess. Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBL 2005 I S. 183) in der derzeit gültigen Fassung hat der Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf in seiner Sitzung am 02.07.2021 folgende XXV. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:

Artikel 1

Der § 2 der Hauptsatzung für den Landkreis Marburg-Biedenkopf erhält folgende neue Fassung: 

§ 2 
Ausschüsse und Fraktionen des Kreistages

neu: 

(1) Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse bestellt der Kreistag einen 

  • Haupt- und Finanzausschuss
  • Ausschuss für Arbeit, Integration und gesellschaftlicher Zusammenhalt
  • Ausschuss für Schule, Bildung und Kultur
  • Ausschuss für Soziales, Familie, Jugend, Gesundheit und Sport
  • Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Digitalisierung
  • Ausschuss für Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Landwirtschaft und Energie

    (§ 33 HKO in Verbindung mit § 62 Abs. 2 bis 6 HGO).

(2) bis (5) unverändert

Artikel 2

Der § 3 der Hauptsatzung für den Landkreis Marburg-Biedenkopf erhält folgende neue Fassung: 

§ 3
Kreisausschuss

(1) unverändert

(2) unverändert

neu:

(3) Abweichend von der Festsetzung in Absatz (1) wird die Zahl der ehrenamtlichen Beigeordneten für die Wahlzeit vom 01.04.2021 bis zum 31.03.2026 auf sechzehn festgesetzt.

Artikel 3

Der § 10 erhält folgende Fassung: 

§10
In Kraft treten

Die XXV. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung für den Landkreis Marburg-Bie-denkopf tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Marburg, 07.07.2021

Der Kreisausschuss des
Landkreises Marburg-Biedenkopf 

gez.:

In Vertretung 

Marian Zachow
Erster Kreisbeigeordneter

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