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Wahl des Kreistags am 14. März 2021

28.05.2021

Amtliche Bekanntmachung – Beschlussfassung über die Gültigkeit der Wahl des Kreistags im Landkreis Marburg-Biedenkopf

Der Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf hat in seiner Sitzung am 21. Mai 2021 gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 4 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) i. V. m. § 57 der Hessischen Kommunalwahlordnung (KWO) in den aktuell gültigen Fassungen die Gültigkeit der Wahl des Kreistags im Landkreis Marburg-Biedenkopf am 14. März 2021 beschlossen.

 

Marburg, 25. Mai 2021

Der Kreiswahlleiter
für die Wahl des Kreistags
im Landkreis Marburg-Biedenkopf
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg

gez.
Ley
Kreiswahlleiter

 

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