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Öffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Marburg-Biedenkopf

07.05.2021

Am Freitag, 21.05.2021, 11:00 Uhr, findet im großen Saal der Stadthalle Stadtallendorf, Bahnhofstraße 2, 35260 Stadtallendorf eine öffentliche Sitzung des Kreistages statt.

Tagesordnung: 

  1. Eröffnung der Sitzung durch die Landrätin 
  2. Übernahme des Vorsitzes des Kreistages durch das an Jahren älteste Mitglied bis zur Wahl des*der Kreistagsvorsitzenden
     Drucksache 1/2021 KT
  3. Wahl des*der Kreistagsvorsitzenden
     Drucksache 2/2021 KT
  4. Wahl der Stellvertreter*innen des*der Kreistagsvorsitzenden
     Drucksache 3/2021 KT
  5. Wahl einer*eines Schriftführers*in und einer Stellvertreterin*eines Stellvertreters für den Kreistag
     Drucksache 4/2021 KT
  6. Beschlussfassung über die Gültigkeit der Wahl des Kreistags im Landkreis Marburg-Biedenkopf am 14. März 2021 gemäß § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung
     Drucksache 5/2021 KT
  7. Änderung der Hauptsatzung
    a) Erhöhung oder Herabsetzung der Zahl der Stellvertretungen für die*den Kreistagsvorsitzenden
    b) Erhöhung oder Herabsetzung der Zahl der ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten
    c) Neufestlegung der Zahl und/oder der Zuständigkeiten der Ausschüsse
  8. Bildung des Haupt- und Finanzausschusses gemäß § 2 der Hauptsatzung für den Landkreis Marburg-Biedenkopf
     Drucksache 6/2021 KT
  9. Wahl einer Vertreterin*eines Vertreters sowie einer Stellvertreterin*eines Stellvertreters für die Verbandsversammlung der ekom21 - KGRZ Hessen
     Drucksache 7/2021 KT
  10. Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend "Unterstützung der BI- Sozialpsychiatrie / AG Freizeit/ BUND und DRK bei der Raumsuche"
     Drucksache 504/2021 KT
  11. Fragestunde
  12. Bericht des Kreisausschusses 
  13. Aktuelle Stunde gemäß § 19 der Geschäftsordnung 
  14. Kenntnisnahmen
    14.1.  Kenntnisnahme Bericht 2020 zum Bürgerbeteiligungsprozess im Landkreis Marburg-Biedenkopf
     Drucksache 8/2021
    14.2.  Bilanzierung des Eigenbetriebs Jugend- und Kulturförderung nach der Gemeinwohl-Ökonomie
     Drucksache 9/2021
  15. Verschiedenes

Es wird darauf hingewiesen, dass nur so vielen Besuchern*innen der Zutritt zum Sitzungssaal gewährt werden kann, wie Plätze unter Beachtung der vorgeschriebenen Abstandsregelungen zur Verfügung stehen.   

Des Weiteren sind von den Sitzungsteilnehmer*innen sowie von den Besucher*innen die nachstehenden Verhaltensweisen zu beachten: 

  • Personen mit Erkältungskrankheiten (Fieber, Schnupfen, Husten etc.) werden dringend gebeten, der Sitzung fernzubleiben.
  • Personen, die Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person hatten, sollten sich umgehend beim Gesundheitsamt melden und der Sitzung in jedem Fall fernbleiben. 
  • Personen, die aus einer vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet eingestuften Region wieder nach Hessen einreisen, haben sich über die geltenden Bestimmungen bzgl. einer häuslichen Quarantäne und der Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt zu informieren und diese einzuhalten. 
  • Direkter körperlicher Kontakt, wie z. B. Händeschütteln, ist zu vermeiden. 
  • Während der gesamten Sitzung sowie im Vorfeld und als auch im Nachgang der Sitzung ist bei Begegnungen mit anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. 
  • Hinweisschilder auf die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen werden gut sichtbar im oder vor dem Sitzungsraum angebracht und sind zu beachten.
  • Die Teilnehmenden tragen mit Betreten des Gebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung in Form einer medizinischen Maske (OP-Maske oder virenfilternde Maske des Standards FFP2, KN95 oder N95). Die Pflicht zum Tragen einer solchen Mund-Nasen-Bedeckung gilt während der gesamten Sitzungs-dauer, auch auf dem eigenen Sitzplatz. 
  • Die Besucher*innen müssen sich mit Namen und Adresse sowie Telefonnummer in ein Kontaktformular eintragen. Diese Daten sind im Notfall für das Gesundheitsamt vorgesehen, um im Falle einer festgestellten Infektion Kontakt zu den Besucher*innen aufnehmen zu können. Die erhobenen Daten werden für die Dauer eines Monats ab Beginn der Sitzung geschützt vor der Einsichtnahme durch Dritte vorgehalten und auf Anforderung an das Gesundheitsamt übermittelt sowie unverzüglich nach Ablauf der Frist gelöscht bzw. vernichtet.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit sich im Vorfeld der Sitzung auf freiwilliger Basis testen zu lassen. Eine Übersicht der Standorte der Bürgertestungen finden Sie auf der Homepage des Landkreises (https://www.marburg-biedenkopf.de/soziales_und_gesundheit/corona/Corona-Test.php (Öffnet in einem neuen Tab)). 

Marburg, 30.04.2021 

gez.:
Kirsten Fründt
Landrätin

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