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13. Allgemeinverfügung des Kreisausschusses des Landkreises Marburg-Biedenkopf zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 29.4.2021

Aufgrund §§ 28, 28a Absatz 1 Nr. 9 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen (lnfektionsschutzgesetz - IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBI. I S. 1045) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. April 2021 (BGBI. I S. 802), § 1 Absatz 1 Sätze 4 und 5 der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung - CoKoBeV) vom 26. November 2020 in der Fassung der 32. Änderungsverordnung vom 23. April 2021 (GVBI. S. 214) in Verbindung mit § 5 Absatz 1 des Hessischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) vom 28. September 2007 (GVBI. I S. 659), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Mai 2020 (GVBI. S. 310) sowie § 35 S. 2 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung vom 15. Januar 2010 (GVBI. I S. 18), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. September 2018 (GVBI. S. 570)

ordnen wir zum Schutz der Bevölkerung des Landkreises Marburg-Biedenkopf vor dem ansteckenden Erreger SARS-CoV-2 an:

Die 12. Allgemeinverfügung des Kreisausschusses des Landkreises Marburg-Biedenkopf zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 16. April 2021 wird wie folgt abgeändert:

1. In der Überschrift der Allgemeinverfügung werden die Worte „Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum und" gestrichen.
2. Ziffer 2 wird aufgehoben.
3. Ziffer 3 wird zu Ziffer 2 und der Text wird wie folgt abgeändert: Diese Allgemeinverfügung tritt am 30.04.2021 in Kraft und gilt bis einschließlich 09.05.2021. Eine Verlängerung bleibt vorbehalten.

Begründung:

In Ziffer 3 Satz 2 der 12. Allgemeinverfügung des Kreisausschusses des Landkreises Marburg- Biedenkopf zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 16. April 2021 war ein Abänderungsvorbehalt aufgrund zu erwartender bundesrechtlichen Regelungen zur Kontaktbeschränkung aufgenommen worden.

Nachdem aufgrund des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epedemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021 (BGBI. I S. 802) bei Überschreiten des Schwellenwertes von 100 in Bezug auf die sog. 7-Tages-Inzidenz gem. § 28b IfSG bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) gelten und dieser Schwellenwert im Landkreis Marburg-Biedenkopf seit dem 14.03.2021 überschritten ist, gelten für das Kreisgebiet aufgrund Bundesgesetzes weitreichendere Kontaktbeschränkungen, u. a. auch eine sog. Ausgangssperre von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr des Folgetags gem. § 28b Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG. Die Überschrift der 12. Allgemeinverfügung war daher anzupassen und Ziffer 2 aufzuheben.

Ziffer 3 wird zu Ziffer 2 und der Inhalt war entsprechend anzupassen. Die zeitliche Befristung bis zum 09.05.2021 beruht auf der entsprechenden Befristung der CoKoBeV. Für den Fall, dass die Regelungen in § 1 Absatz 1 Sätze 4 und 5 CoKoBeV über diesen Zeitpunkt hinaus verlängert werden, war ein Verlängerungsvorbehalt aufzunehmen.

Die Zuständigkeit des Kreisausschusses des Landkreises Marburg-Biedenkopf zum Erlass dieser Anordnung ergibt sich aus §§ 2 Absatz 2 Nr. 1, 5 Absatz 1 HGöGD, §§ 1 Absatz 1 Satz 5, 9 CoKo-BeV.

Da die Anordnungen in dieser Verfügung als Allgemeinverfügung erlassen werden und von der Anordnung alle Personen betroffen sind, die sich im Landkreis Marburg-Biedenkopf aufhalten, wird von einer Anhörung gem. § 28 Absatz 2 Nr. 4 HVwVfG abgesehen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht in Gießen, Marburger Straße 4, 35390 Gießen, erhoben werden.

Hinweise:

Eine Anfechtungsklage gegen diese Anordnung hat keine aufschiebende Wirkung (§§ 28 Absatz 3, 16 Absatz 8 IfSG). Eine Zuwiderhandlung gegen die Anordnungen in dieser sofort vollziehbaren Verfügung kann nach § 73 Absatz la Nr. 6 IfSG eine Ordnungswidrigkeit oder nach § 74 IfSG eine Straftat darstellen.

Für den Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf:

gez.

Kirsten Fründt
Landrätin

gez.

Marian Zachow
Erster Kreisbeigeordneter

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