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Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung

Der bei der Kommunalwahl am 14. März 2021 in den Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf gewählte Abgeordnete über den Wahlvorschlag: 

Nr. 3 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD,

lfd. Nr. 336, Herr Christoph Felkl, hat mit Schreiben vom 16. April 2021 auf sein Abgeordnetenmandat verzichtet.

Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der/die nächste noch nicht berufene Bewerber*in des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach. 

Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in den Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf nachrückt: 

Nr. 3 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD, 

lfd. Nr. 341, Frau Marianne Wölk, Marburg, 27.418 Stimmen.  

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. 

Der Einspruch ist beim Kreiswahlleiter in 35043 Marburg, Im Lichtenholz 60 (Kreisverwaltung), schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. 

Marburg, 19. April 2021

Der Kreiswahlleiter
für die Wahl des Kreistags
im Landkreis Marburg-Biedenkopf
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg 

gez.
Ley

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