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VI. Nachtragssatzung zur Satzung für die Volkshochschule des Landkreises Marburg-Biedenkopf, zuletzt geändert durch die V. Nachtragssatzung vom 25.09.2006

Aufgrund der §§ 5 und 30, Ziff. 5 der Hessischen Landkreisordnung in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I 2005 S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.09.2020 (GVBl. S. 573) und des Gesetzes zur Förderung der Weiterbildung und des lebensbegleitenden Lernens im Lande Hessen (Hessisches Weiterbildungsgesetz – HWBG) vom 25. August 2001 (GVBl. I S. 370), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. Mai 2020 (GVBl. S. 318), hat der Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf in seiner Sitzung am 19.02.2021 folgende VI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Volkshochschule des Landkreises Marburg-Biedenkopf vom 28.10.1985, zuletzt geändert durch die V. Nachtragssatzung vom 25.09.2006, beschlossen:

§ 1

Die Absätze 1 und 2 des § 9 der Satzung für die Volkshochschule des Landkreises Marburg-Biedenkopf über die Bildung eines Volkshochschulbeirates werden wie folgt neu gefasst. § 9 wird zudem um einen 5. Absatz ergänzt: 

§ 9 Volkshochschulbeirat

(1) Zur Förderung und Beratung der Volkshochschularbeit wird ein Volkshochschulbeirat gebildet. Die Bestimmungen der Hessischen Landkreisordnung (HKO) und Hessischen Gemeindeordnung (HGO) gelten für den Volkshochschulbeirat entsprechend. Die Wahlzeit des Volkshochschulbeirates entspricht der Wahlzeit des Kreistags. 

(2) Dem Volkshochschulbeirat gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:

  1. die/der Dezernent*in als Vorsitzende*r
  2. drei Mitglieder des Kreisausschusses
  3. drei Mitglieder des Kreistages
  4. 19 sachkundige Einwohner*innen, und zwar
    -  zwei Vertreter*innen der Außenstellenleiter*innen,
    -  zwei Vertreter*innen der Kursleiter*innen der vhs,
    -  ein*e Vertreter*in des Ausländer*innen-Forums,
    -  ein*e Vertreter*in des Deutschen   Gewerkschaftsbundes,
    -  ein*e Vertreter*in der evangelischen Kirche,
    -  ein*e Vertreter*in der Freien ev. Gemeinde,
    -  ein*e Vertreter*in der gewerblichen Wirtschaft,
    -  ein*e Vertreter*in der Menschen mit Behinderungen,
    -  ein*e Vertreter*in der katholischen Kirche,
    -  ein*e Vertreter*in des Kreisbauernverbandes,
    -  ein*e Vertreter*in der Kreishandwerkerschaft,
    -  ein*e Vertreter*in des Kreisjugendringes Marburg-Biedenkopf,
    -  ein*e Vertreter*in der Philipps-Universität Marburg,
    -  zwei Vertreter*innen der lokalen Presse,
    -  ein*e Vertreter*in des Sportkreises Marburg-  Biedenkopf,
    -  ein*e Vertreter*in des Seniorenrates Landkreis Marburg-Biedenkopf e.V.

Die Vertreter*innen der Kursleiter*innen werden für die Dauer von zwei Jahren von den Kursleiter*innen vorgeschlagen. Ihre Wahlzeit gilt unabhängig von der Regelung über die Wahlzeit des Volkshochschulbeirates. Sie führen die Geschäfte bis zu einer Neuwahl weiter. 

Es können nur Kursleiter*innen vorgeschlagen werden, die bereits im vorangegangenen Semester für die Volkshochschule tätig waren. 

Im begründeten Einzelfall kann bei der Zusammensetzung des Volkshochschulbeirates von der Einwohnereigenschaft gem. § 9 Abs. 2 lit. d) abgewichen werden, um der Wahrnehmung der Aufgaben des Volkshochschulbeirates in Kompetenz und zahlenmäßiger Zusammensetzung Rechnung tragen zu können. 

(3)  Die/der Leiter*in der vhs und die hauptberuflichen pädagogischen Mitarbeiter*innen gehören dem Volkshochschulbeirat mit beratender Stimme an. 

(4)  Der Volkshochschulbeirat hat insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Entgegennahme der Semester- und Jahresberichte,
  2. Beratung und Empfehlung des Arbeitsplanes der vhs,
  3. Stellungnahme zum Haushaltsvoranschlag für die vhs,
  4. Empfehlungen für die Arbeit und Entwicklungsplanung der vhs,
  5. Empfehlung für die Einstellung der Leiterin/des Leiters der vhs, der  Geschäftsstellenleiter*in, der hauptberuflichen Pädagogischen Mitarbeiter*innen und Weiterbildungslehrer*innen.

(5)  Nach Ablauf der Wahlzeit führt der Volkshochschulbeirat die Geschäfte bis zur Bildung eines neuen Volkshochschulbeirates fort.

§ 2

Die VI. Nachtragssatzung zur Satzung der Volkshochschule Marburg-Biedenkopf tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt. 

Marburg, 26.02.2021 

Der Kreisausschuss des
Landkreises Marburg-Biedenkopf 

gez.:
Kirsten Fründt
Landrätin

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